Mordfall Luise: Zivilgericht verurteilt Täterinnen zu 125.000 Euro Schmerzensgeld

Das LG Koblenz sprach der Familie von Luise 125.000 Euro Schmerzensgeld zu – trotz Strafunmündigkeit der Täterinnen. Ein bislang einzigartiges Urteil in Deutschland.

Mordfall Luise: Zivilgericht verurteilt Täterinnen zu 125.000 Euro Schmerzensgeld

Zivilurteil im Fall Luise: 125.000 Euro Schmerzensgeld trotz fehlender Strafmündigkeit

Das Landgericht Koblenz hat am 29. Mai 2026 zwei Mädchen zur Zahlung von insgesamt 125.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt – wegen der Tötung der zwölfjährigen Luise im März 2023. Wie lto.de berichtet, handelt es sich um ein zivilrechtliches Verfahren, denn strafrechtlich konnten die Täterinnen nicht belangt werden: Sie waren zum Tatzeitpunkt 12 und 13 Jahre alt.

Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Tat als „eine heimtückische Mordtat aus niederen Beweggründen, welche die Kammer fassungslos macht". Die beiden Mädchen sollen Luise am 11. März 2023 unter dem Vorwand einer Überraschung in ein Waldstück bei Friesenhagen gelockt haben. Laut Urteil versuchten sie zunächst, sie mit einem Plastikbeutel zu erwürgen, bevor sie mit 74 Messerstichen auf sie einstachen. Beide Mädchen haben die Tat gestanden.

Strafrecht: Schuldunfähigkeit unter 14 Jahren

Ein Strafprozess gegen die beiden fand nicht statt. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch gilt als schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist. Diese Altersgrenze ist eine normative gesetzgeberische Entscheidung, die keinen Raum für Einzelfallprüfungen lässt. Dahinter steht die Überlegung, dass Kinder noch nicht hinreichend einsehen können, wenn sie Unrecht tun, und ihr Verhalten entsprechend steuern können. Statt Strafe sollen Erziehung, Jugendhilfe und Jugendeinrichtungen greifen. Ob diese Regelung noch zeitgemäß ist, bleibt laut lto.de umstritten – zuletzt gab es erneut rechtspolitische Vorstöße, die Diskussion neu zu beleben.

Zivilrecht: Individuelle Einsichtsfähigkeit entscheidend

Im Zivilrecht gelten andere Maßstäbe. § 828 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch regelt die Deliktsfähigkeit von Minderjährigen zwischen sieben und 18 Jahren. Ausschlaggebend ist dabei nicht ein festes Alterslimit, sondern die individuelle Einsichtsfähigkeit zum Tatzeitpunkt – also ob die Person verstanden hat, was sie tat und welche Verantwortung damit einherging.

Das LG Koblenz bejahte diese Einsichtsfähigkeit für beide Mädchen. Eine Gerichtssprecherin erklärte gegenüber lto.de, die Einsichtsfähigkeit sei im Verfahren unstreitig gewesen. Maßgeblich sei insbesondere das fortgeschrittene Alter der Täterinnen gewesen.

Zusammensetzung der Urteilssumme

Das Gericht stützte den Schmerzensgeldanspruch auf §§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB. Die 125.000 Euro setzen sich wie folgt zusammen: 85.000 Euro für das Leid der Eltern und der Schwester sowie 40.000 Euro für das Leid des Opfers selbst. Dieser Anspruch wurde gemäß §§ 1922 Abs. 1, 1925 Abs. 2 BGB an die Eltern vererbt. Das Gericht orientierte sich dabei an einem BGH-Urteil zu Schockschäden vom 6. Dezember 2022 (Az. VI ZR 168/21).

Zusätzlich sprach das Gericht der Familie Schadensersatz für Anwaltskosten in Höhe von rund 4.000 Euro zu sowie Bestattungskosten von etwa 15.000 Euro, gestützt auf §§ 823 Abs. 1, 844 Abs. 1 BGB.

Die beiden Täterinnen haften als Gesamtschuldnerinnen gemäß §§ 830 Abs. 1 Satz 1, 840 Abs. 1 BGB – sie sind persönlich zur Zahlung verpflichtet. Eine Haftung der Eltern nach § 832 BGB wäre nur bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht in Betracht gekommen; laut SWR war das in diesem Verfahren jedoch nicht Gegenstand.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Familie: „Deutliches Zeichen, dass der Rechtsstaat funktioniert"

Jochen Alfes, der Anwalt der Familie, erklärte gegenüber Medienvertretern, seine Mandanten seien „voll und ganz zufrieden" mit dem Urteil. Die Eltern und die Schwester von Luise seien durch die Tat traumatisiert und befänden sich in Behandlung. „Für die Kläger ist es immens wichtig, weil sie völlig verzweifelt waren, als es hieß: Die Täter sind nicht strafmündig und man kann da nichts tun", so Alfes. Das Urteil sei ein deutliches Zeichen, dass der Rechtsstaat funktioniere.

Ein zivilrechtliches Urteil dieser Dimension gegen Gewalttäterinnen unter 14 Jahren ist nach Angaben von lto.de bislang in Deutschland nicht bekannt geworden.

Source: Google News DE — Crime (de)