Hitler-Video im WhatsApp-Status: OLG urteilt, kein strafbares Verbreiten
Ein Mann stellte ein 17-sekündiges Hitler-Video in seinen WhatsApp-Status – für 8 bis 12 Personen. Das OLG sah darin kein strafbares Verbreiten.
OLG: Hitler-Video im WhatsApp-Status bei engem Nutzerkreis nicht automatisch strafbar
Wie stern.de berichtet, hat ein Oberlandesgericht entschieden, dass das Teilen eines Hitler-Videos im WhatsApp-Status nicht zwangsläufig eine Straftat darstellt. Im konkreten Fall hatte ein Mann eine 17-sekündige Videosequenz für 24 Stunden in seinen Status eingestellt, die lediglich acht bis zwölf Personen sehen konnten.
Das Video zeigte zunächst eine junge Frau, die durch die Landschaft spazierte und den Schlager „Oh, wann kommst du?" der israelischen Sängerin Daliah Lavi sang. Per fließendem Übergang verwandelte sie sich anschließend in Adolf Hitler – und danach wieder zurück.
Das OLG räumte in seinem Urteil vom Montag ein, dass die Darstellung von Hitlers Konterfei im Kontext des eingespielten Lieds ein verbotenes Kennzeichen darstelle. Allerdings sei dieses weder öffentlich verwendet worden, noch könne ein strafbares „Verbreiten" angenommen werden. Die Mitglieder der Chatgruppe seien eng verbunden und hätten darauf vertraut, dass die Inhalte nicht an Außenstehende weitergeleitet würden.
Source: Google News AT — Crime (de)