Anästhesist in Hannover vor Gericht: Nacktfotos von Kindern unter Narkose
Ein 52-jähriger Arzt aus der Region Hannover soll zwischen 2010 und 2024 Kinder während der Narkose fotografiert haben. Die Staatsanwaltschaft klagt ihn in elf Fällen an.

Hannoveraner Narkosearzt wegen Missbrauchsfotos an betäubten Kindern angeklagt
Vor dem Landgericht Hannover hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 52-jährigen Anästhesisten begonnen. Laut ndr.de wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, zwischen 2010 und 2024 in einem Krankenhaus heimlich Fotos von sieben Kindern und einer 22-jährigen Frau gemacht zu haben – während diese unter Vollnarkose standen.
Das jüngste Opfer war der Anklage zufolge acht Jahre alt und sollte am Ellenbogen operiert werden, als der Arzt mit seinem Mobiltelefon die Genitalien des Kindes fotografierte. Bei einigen der betäubten Kinder soll er zudem im Intimbereich zugegriffen haben.
Darüber hinaus soll der Mediziner Kinder aus seinem privaten Umfeld missbraucht haben. Darunter die fünfjährige Tochter einer Bekannten, die er laut Anklage in seiner Wohnung zu sexuellen Posen aufgefordert haben soll.
Aufgeflogen auf einem Campingplatz in Kroatien
Auf die Spur gebracht haben die Ermittler den Beschuldigten Sicherheitsbeamte auf einem Campingplatz in Kroatien – vor rund zwei Jahren. Diese hätten beobachtet, wie er dort heimlich nackte Kinder fotografierte, und sein Handy beschlagnahmt. Anschließend informierten sie die Staatsanwaltschaft Hannover.
Die folgende Durchsuchung seiner Wohnung und seines Arbeitsplatzes förderte auf einem Computer rund 1.600 kinder- und jugendpornografische Dateien zutage, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Das Klinikum hat sich nach eigenen Angaben von dem Mitarbeiter getrennt.
Insgesamt elf Anklagepunkte – Schweigen zum Auftakt
Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft den ehemaligen Anästhesisten in elf Fällen angeklagt. In früheren Verfahrensstadien war noch von 19 Fällen zwischen 2006 und 2024 die Rede. Eine Gerichtssprecherin erklärte die Differenz damit, dass ein Teil der Taten inzwischen verjährt sei und bei weiteren Fällen kein hinreichender Tatbestand vorgelegen habe.
Zum Prozessauftakt schwieg der Beschuldigte. Sein Verteidiger kündigte an, dass sein Mandant beim nächsten Verhandlungstermin Stellung nehmen werde. Zudem habe der Anästhesist allen Opfern ein Schmerzensgeld angeboten, so der Verteidiger.
Für den Prozess sind fünf weitere Verhandlungstermine angesetzt. Ein Urteil wird frühestens Mitte Juni erwartet.
Rechtlicher Rahmen und Begriffsdebatte
Nach § 184b Absatz 1 StGB wird die Herstellung von Darstellungen sexueller Handlungen an Kindern unter 14 Jahren mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Der Besitz oder das Abrufen solcher Inhalte ist nach § 184b Absatz 3 StGB mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren belegt.
Die unabhängige Aufarbeitungskommission für sexuellen Kindesmissbrauch in Deutschland kritisiert den Begriff „Kinderpornografie" als verharmlosend. Er verschleiere, dass jede derartige Darstellung eine schwere Straftat sei. Der Verein „Wendepunkt" empfiehlt stattdessen den Begriff „sexuelle Gewalt", da bei Aufnahmen sexueller Handlungen mit Kindern von Freiwilligkeit keine Rede sein könne. Die Polizei verwendet beide Formulierungen – den gesetzlichen Begriff „Kinderpornografie" sowie „Abbildungen von sexuellem Missbrauch von Kindern" –, weil der Tatbestand so im Strafgesetzbuch verankert ist.
Source: Google News DE — Crime (de)