Hubig plant Änderungen beim Scheidungsrecht bei häuslicher Gewalt
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will das Trennungsjahr bei häuslicher Gewalt abschaffen. Zudem plant sie ein freies Gerichtsstandwahlrecht für Opfer.

Scheidungsrecht: Hubig will Trennungsjahr bei häuslicher Gewalt streichen
Das Bundesjustizministerium hat dem ARD-Hauptstadtstudio Pläne für eine Neuregelung im Scheidungsrecht bestätigt, wie Tagesschau berichtet. Im Mittelpunkt steht das sogenannte Trennungsjahr, das Ehepaare vor einer Scheidung bislang zwingend einhalten müssen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte, dass das Trennungsjahr bei häuslicher Gewalt künftig nicht mehr eingehalten werden müsse. Die geplante Gesetzesänderung soll Rechtssicherheit schaffen und die Anwendung bestehender Regelungen vereinfachen. Bereits jetzt existiert eine Härtefallregelung, die Gerichte bei Unzumutbarkeit anwenden können — deren Anwendung soll bei Fällen häuslicher Gewalt jedoch erleichtert werden.
Darüber hinaus plant die SPD-Politikerin eine gesetzliche Neuregelung zum Gerichtsstandwahlrecht. Opfer häuslicher Gewalt sollen den Ort für ein Gerichtsverfahren künftig frei wählen können. Damit solle verhindert werden, dass Betroffene von ihren Ex-Partnern aufgespürt werden, betonte Hubig.
Die Justizministerin sprach sich zudem erneut für eine Änderung im Sexualstrafrecht aus. Sie kann sich die Einführung der sogenannten „Ja-heißt-Ja"-Regelung vorstellen, wonach sexuelle Handlungen nur dann straflos sind, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zustimmen. Das geltende Sexualstrafrecht folgt bisher dem Prinzip „Nein heißt Nein".
Source: Tagesschau