Korruptionsermittlungen gegen oberbayerische Kreisverwaltung

Die Staatsanwaltschaft München II untersucht mögliche Amtsvergehen im oberbayerischen Ebersberg. Verdachtsmomente betreffen Millionenausgaben für eine Schulungssoftware und nicht genehmigte Budgetposten.

Korruptionsermittlungen gegen oberbayerische Kreisverwaltung

Korruptionsermittlungen gegen oberbayerische Kreisverwaltung

Die Justizbehörde München II prüft Vorwürfe gegen die Verwaltung des Landkreises Ebersberg. Ein Pressesprecher gab am Freitag bekannt, dass ein Verdachtsverfahren wegen Amtsvergehen läuft. Weitere Angaben lehnte er mit Verweis auf die laufenden Untersuchungen ab.

Vertreter des Landratsamts äußerten sich zunächst nicht. Man habe noch keine offizielle Mitteilung erhalten, teilte eine Behördensprecherin mit. Eine Stellungnahme sei frühestens in der nächsten Woche zu erwarten.

Der ehemalige Kreisrat Manfred Schmidt, der als Zeuge aussagen soll, informierte über Details. Mehrere Vorgänge mit beträchtlichem Geldbedarf stehen unter Prüfung. Den Anstoß für die Untersuchung gab offenbar eine Anzeige eines Einwohners, der bereits von der Kripo befragt wurde.

Ein besonderes Augenmerk gilt einer Software für Mitarbeiterschulungen. Für sie flossen über sieben Jahre hinweg 1,4 Millionen Euro an Lizenzgebühren. Die kommunalen Gremien hatten über diese Ausgaben nie abstimmen können. Vor rund zwölf Monaten sorgte das für scharfe Kritik – sowohl im Kreistag als auch bei der oberbayerischen Bezirksregierung. Dem Verwaltungschef Robert Niedergesäß wurde vorgeworfen, öffentliche Mittel ohne Genehmigung verbraucht zu haben.

Die Mehrheit der kommunalen Volksvertreter stimmte der Ausgabe später nachträglich zu und entband den Landrat von persönlichen Rückzahlungsansprüchen. Bei der jüngsten Wahl im Frühjahr wurde der CSU-Politiker im Amt bestätigt.

Laut Schmidt prüfen die Ermittler auch Posten, die der Prüfungsverband für Kommunen bereits 2021 bemängelt hatte. Zudem gerieten sogenannte Rücklagen für Sonderwünsche ins Visier. Pro Jahr waren hierfür 50.000 Euro vorgesehen, die für Ausflüge und Feiern der Belegschaft flossen – ohne Beschluss der gewählten Vertretung. Schmidt hatte sich bei der Bezirksregierung beschwert, worauf die Praxis eingestellt wurde.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Source: Süddeutsche Zeitung