20-Jähriger in Altenkirchen von versuchtem Mord freigesprochen
Ein junger Mann ist vor dem Landgericht Koblenz vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen worden. Er muss jedoch wegen eines verbotenen Messers ins Gefängnis.

20-Jähriger in Altenkirchen von versuchtem Mord freigesprochen
Ein junger Mann aus der Region Altenkirchen ist vor dem Landgericht Koblenz vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen worden. Die Richter sahen keinen ausreichenden Beweis für einen Tötungsvorsatz. Dennoch muss der 20-Jährige eine Haftstrafe antreten.
Der Vorfall ereignete sich Ende August 2025 am alten Bahnhof in Altenkirchen. Der Angeklagte und ein Begleiter hatten zuvor gemeinsam Alkohol konsumiert und Drogen eingenommen. Im Verlauf des Abends entwickelte sich ein Streit mit einem 30-jährigen Mann. Dabei zog der junge Angeklagte ein Springmesser und verletzte den Kontrahenten mit einem Stich in 15 Zentimeter Tiefe.
Das Opfer musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen und notoperiert werden. Der Angeklagte gab den Messerstich zu Prozessbeginn zu. Er behauptete jedoch, in Notwehr gehandelt zu haben, da er sich bedroht gefühlt habe. Das Gericht folgte dieser Darstellung und sprach ihn vom versuchten Totschlag frei.
Für den Besitz des illegalen Springmessers verhängte das Landgericht eine Strafe. Diese wird mit zwei anderen Haftstrafen des jungen Mannes zusammengefasst. Insgesamt ergibt sich eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
Quelle: SWR
Source: Google News DE — Crime (de)