Bewährungsauflagen verschärft: Missbrauchstäter aus Bad Bertrich muss in Therapie

Ein 31-Jähriger missbrauchte 2025 zwei Kinder in Bad Bertrich. Das Landgericht Koblenz bestätigte das Bewährungsurteil, verhängte aber deutlich härtere Auflagen.

Bewährungsauflagen verschärft: Missbrauchstäter aus Bad Bertrich muss in Therapie

Bewährungsauflagen verschärft: Missbrauchstäter aus Bad Bertrich muss in Therapie

Zwei Jahre Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung – dieses Strafmaß hatte das Amtsgericht Cochem im vergangenen Jahr gegen einen damals 30 Jahre alten Mann verhängt. Ihm wurde zur Last gelegt, im Mai 2025 in Bad Bertrich zwei Minderjährige, acht und elf Jahre alt, in ein Hotelzimmer gelockt und vor ihnen sexuelle Akte vollzogen zu haben. Nun bestätigte das Landgericht Koblenz dieses Urteil im Revisionsverfahren, fügte dem Verurteilten jedoch erheblich strengere Auflagen bei.

Künftig muss der Mann 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich einer obligatorischen Sexualtherapie unterziehen. Das ursprünglich milde Urteil war durch einen Deal zustande gekommen: Der Beschuldigte räumte die Taten vollständig ein, wodurch die beiden Geschädigten eine Zeugenvernehmung vor Gericht erspart blieb.

Nach Abschluss des ersten Prozesses zog der Verurteilte jedoch sein Eingeständnis zurück und griff zum Rechtsmittel. Sein Anwalt räumte öffentlich ein, das vorherige Geständnis sei strategisch motiviert gewesen, um die Haftentlassung zu erreichen. Sein Mandant bestreite die Taten.

Weil lediglich der Angeklagte, nicht aber die Anklagebehörde Revision eingelegt hatte, verhinderte die Rechtsregel des Verschlechterungsverbots eine höhere Strafe. Hätte die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung eingelegt, wäre eine schärfere Sanktionierung denkbar gewesen.

Im zweiten Verfahren mussten die jungen Opfer nun doch als Zeugen aussagen. Ein Familienangehöriger kritisierte, die Kinder hätten die traumatische Tat dadurch erneut erleben müssen. Das milde erstinstanzliche Urteil sei ohnehin kaum erträglich gewesen; zumindest die Aussage vor Gericht hätte den Geschädigten erspart bleiben sollen.

Trotzdem äußerten sich die Angehörigen erleichtert. Das Vertrauen in die Justiz sei zurückgekehrt, erklärte der Bruder eines Opfers gegenüber SWR. Die Richter hätten signalisiert, dass sie bei rechtlicher Möglichkeit härter geurteilt hätten.

Der Verteidiger Nikolai Odebralski kündigte an, das Urteil möglicherweise weiter anzufechten. Er könne die Bestätigung nicht nachvollziehen, da die Kinder in ihren Vernehmungen widersprüchliche Angaben gemacht hätten.

Source: Google News DE — Crime (de)