Auftragsmord in Augsburg: 30-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt

Ein 30-Jähriger wurde vom Landgericht Augsburg wegen Auftragsmords an einer Mutter von drei Kindern zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Ex-Partner soll den Mord für 1.000 Euro in Auftrag gegeben haben.

Auftragsmord in Augsburg: 30-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt

Lebenslange Haft für Schützen – Ex-Partner als mutmaßlicher Drahtzieher in Untersuchungshaft

Das Landgericht Augsburg hat einen 30-jährigen Mann wegen Auftragsmords zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Wie BILD berichtet, erschoss der Verurteilte die 30-jährige Mutter von drei Kindern im Mai 2025 mit vier Kopfschüssen in ihrer Wohnung – während zwei ihrer Kinder im Haus waren.

„Es war eine Hinrichtung der Mutter vor den Augen der Kinder – brutal und grausam", sagte der Vorsitzende Richter Michael Eberle bei der Urteilsverkündung.

Acht Jahre altes Mädchen rief die Oma an

Die damals achtjährige Tochter entdeckte ihre Mutter blutüberströmt am Boden und rief verzweifelt die Großmutter an. Auch ein eineinhalbjähriger Sohn befand sich zum Tatzeitpunkt im Haus. Das Mädchen beobachtete in jener Nacht im Mai 2025 den Täter und die Schüsse – sie habe gedacht, der Mann zünde Silvesterraketen, sagte sie später als Zeugin aus. Um ihr ein direktes Zusammentreffen mit dem Angeklagten zu ersparen, wurde sie per Video aus einem anderen Raum des Justizgebäudes zugeschaltet. Das Kind befindet sich wegen der Tatfolgen in Therapie.

1.000 Euro Lohn für den Mord

Die Strafkammer geht davon aus, dass der 43-jährige Ex-Freund des Opfers das Verbrechen aus Eifersucht in Auftrag gab. Er soll die Tatwaffe samt Munition besorgt und dem Angeklagten 1.000 Euro als Belohnung gezahlt haben. Der verurteilte 30-Jährige ist der Ziehsohn des 43-Jährigen aus einer früheren Beziehung.

Die Frau hatte sich etwa einen Monat vor der Tat von ihrem Ex-Partner getrennt. Daraufhin soll der eifersüchtige 43-Jährige zunächst seinen Ziehsohn als eine Art Detektiv auf sie angesetzt haben, bevor es zum Mordplan kam. Richter Eberle beschrieb den Ex-Partner als „dominant", „manipulativ" und „aggressiv". Vor und nach der Trennung soll er das spätere Opfer regelmäßig erniedrigt und beleidigt haben.

Mütze mit Blutspuren überführt den Angeklagten

Das Verfahren dauerte mehr als vier Monate und war von zahlreichen Wendungen geprägt. Mal schwieg der Angeklagte, mal ließ er seine Verteidiger sämtliche Vorwürfe zurückweisen. Bei ihm wurde eine Mütze mit Blutspuren des Opfers sichergestellt. Er erklärte zunächst, er habe sie bei Reparaturarbeiten in der Wohnung der Frau vergessen und später zurückerhalten – doch die Kripo stellte fest, dass dieses Mützenmodell zum angegebenen Zeitpunkt noch gar nicht im Handel erhältlich war.

Später behauptete der Beschuldigte, sein Ziehvater habe die Frau selbst erschossen und ihm anschließend die Waffe gegeben, um sie verschwinden zu lassen. Er habe die blutige Pistole in seiner Mütze versteckt. Das Gericht glaubte diese und alle anderen Einlassungen des Angeklagten nicht.

Im Laufe der rund 20 Verhandlungstage verdichteten sich die Hinweise auf einen Auftragsmord. „Wir haben jeden Stein mehrfach umgedreht", sagte Richter Eberle. Er hatte bereits vor dem Urteil für Aufsehen gesorgt, als er die Möglichkeit eines Auftragsmords mit dem Ex-Partner als Drahtzieher öffentlich als naheliegend bezeichnete.

Verteidigung kündigt Revision an

Die Verteidiger des Angeklagten hatten Freispruch gefordert und sind der Auffassung, der Ex-Partner habe die Frau selbst erschossen. Nach dem Urteil kündigten sie Revision beim Bundesgerichtshof an.

Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten fest. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren erheblich erschwert.

Ex-Partner in Untersuchungshaft – Anklage wegen Anstiftung erwartet

Der 43-jährige Ex-Partner war zunächst als Zeuge im Prozess befragt worden. Kurz darauf wurde er noch während des laufenden Verfahrens wegen des Verdachts der Anstiftung zum Mord festgenommen und sitzt seitdem wie sein Ziehsohn in Untersuchungshaft.

Nach dem Urteil ist zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft den 43-Jährigen wegen Anstiftung zum Mord anklagt. Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass ein Anstifter „gleich einem Täter bestraft" wird – dem Ex-Partner droht damit ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Richter Eberle richtete am Ende des Verfahrens einen direkten Appell an den Verurteilten: Beim bevorstehenden Prozess gegen den 43-Jährigen habe er die Chance, den Kindern des Opfers und dessen Eltern die Hintergründe der Tat zu erläutern. „Tun Sie endlich das Richtige, versuchen Sie es mit der Wahrheit."

Demonstrationen vor dem Gerichtsgebäude

Das Verbrechen schockierte viele Menschen in Augsburg und weit darüber hinaus. Aktivistinnen demonstrierten vor dem Justizgebäude gegen Gewalt an Frauen und Femizide. Zwei der drei Kinder des Opfers stammen aus der Beziehung mit dem 43-jährigen Ex-Partner.

Source: BILD