Beleidigungen gegen Merz auf Facebook: Geldstrafen für „Lügenfritz" und „Ftzn Frieder"

Zwei rechtskräftige Strafbefehle über je 30 Tagessätze wurden nach Facebook-Kommentaren unter einem Polizeihinweis zu einem Merz-Besuch in Heilbronn erlassen.

Beleidigungen gegen Merz auf Facebook: Geldstrafen für „Lügenfritz" und „Ftzn Frieder"

Facebook-Kommentare zu Merz-Besuch führen zu Dutzenden Strafverfahren

Wegen beleidigender Bezeichnungen gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn insgesamt 39 Verfahren geführt, wie welt.de berichtet. Ausgangspunkt war ein Facebook-Post der Polizei mit einem Hinweis auf ein Flugverbot anlässlich eines Merz-Besuchs in Heilbronn im Oktober des vergangenen Jahres.

Das Amtsgericht Öhringen erließ am 19. März 2026 wegen der Bezeichnung „Lügenfritz" einen Strafbefehl über 30 Tagessätze. Dieser Strafbefehl ist bereits rechtskräftig. Bei einem Durchschnittsgehalt entspricht das nach Angaben der Behörde mehr als 2.000 Euro.

Ebenfalls rechtskräftig abgeschlossen ist das Verfahren um den Begriff „Ftzn Frieder". Das Amtsgericht Brackenheim verhängte dafür am 13. Februar 2026 einen Strafbefehl, erneut über 30 Tagessätze.

Noch nicht abgeschlossen ist hingegen das Verfahren zur Bezeichnung „Fo.......Fritz". Das Amtsgericht Heilbronn erließ zwar auch hier einen Strafbefehl über 30 Tagessätze, doch der Beschuldigte legte Einspruch ein. Das Gericht muss nun in einer Hauptverhandlung entscheiden.

Im Fall des Begriffs „Lackaffe" verlief das Verfahren anders: Nach einem zunächst ebenfalls verhängten Strafbefehl über 30 Tagessätze und dem anschließenden Einspruch des Angeklagten wurde das Verfahren vorläufig gegen eine Geldauflage von 100 Euro eingestellt. Laut dem „Tagesspiegel" wurden die Verfahren zu den Bezeichnungen „Pinocchio" und „Lügen-Kasper" ebenfalls eingestellt.

Von den 39 Verfahren insgesamt stellte die Staatsanwaltschaft 15 mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Die übrigen wurden entweder an andere Staatsanwaltschaften abgegeben oder sind noch anhängig.

Rechtliche Grundlage der Strafverfolgung ist Paragraph 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt. Die Staatsanwaltschaft begründete ihr Vorgehen laut „Tagesspiegel" damit, die Äußerungen seien geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern", weil sie „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren" vermocht haben.

Der Paragraph ist in der juristischen Debatte umstritten, da er nach Einschätzung von Kritikern eine einschüchternde Wirkung auf politische Diskussionen haben kann. Eine Befassung des Bundeskanzleramts hat es laut dem „Tagesspiegel" nicht gegeben. Informationen zur Identität der Verurteilten konnte die Staatsanwaltschaft nicht mitteilen.

Source: Google News LU DE