Messenger-Betrug: Deutsche Opfer verlieren im Schnitt 1.180 Euro

Deutsche Opfer von Messenger-Betrug verlieren durchschnittlich 1.180 Euro – fast doppelt so viel wie der weltweite Schnitt. Banken haften bei Fahrlässigkeit oft nicht.

Messenger-Betrug: Deutsche Opfer verlieren im Schnitt 1.180 Euro

Rekordschäden durch Messenger-Betrug – und Banken müssen nicht immer haften

Deutsche Opfer von Messenger-Betrug verlieren im Schnitt 1.180 Euro pro Vorfall. Das berichtet boerse-express.com unter Berufung auf eine aktuelle Studie des Sicherheitsunternehmens Kaspersky. Der Wert liegt fast doppelt so hoch wie der weltweite Durchschnitt von 630 Euro. Besonders brisant: 44 Prozent des gesamten Schadens entsteht bereits innerhalb der ersten 30 Minuten nach dem Erstkontakt.

Mehrkanal-Angriffe mit KI-Unterstützung

Die Angriffsmethoden werden laut der Kaspersky-Untersuchung zunehmend ausgefeilter. In 65 Prozent der Fälle nutzen Täter mehrere Kanäle gleichzeitig – etwa eine SMS, die zu einem WhatsApp-Gespräch weiterleitet. 74 Prozent der Betroffenen gehen davon aus, dass die betrügerischen Nachrichten mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Daten von CrowdStrike stützen diese Einschätzung: KI-gestützte Angriffe haben demnach um 89 Prozent zugenommen.

Rechtslage: Fahrlässigkeit schließt Bankenhaftung aus

Wer auf einen Phishing-Link klickt, kann auf seinem Verlust sitzen bleiben – das zeigt ein Urteil des Delhi High Court vom 29. Mai 2026. Das Gericht entschied, dass ein Kreditinstitut nicht haftet, wenn ein Kunde trotz Sicherheitswarnungen auf einen betrügerischen Link klickt. Fahrlässigkeit umfasse auch das Ignorieren solcher Warnhinweise, nicht nur die Weitergabe von Passwörtern oder TANs.

In Deutschland verweist die Rechtsprechung auf ähnliche Grundsätze. Der Bundesgerichtshof entschied am 5. März 2024, dass Banken nachweisen müssen, dass eine Zahlung ordnungsgemäß autorisiert wurde. Paragraph 675u des Bürgerlichen Gesetzbuchs schränkt diesen Schutz jedoch ein: Bei grober Fahrlässigkeit des Kunden entfällt die Bankenhaftung. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte dies am 6. Dezember 2023 in einem Phishing-Fall.

In Österreich regelt das Zahlungsdienstegesetz von 2018 die Rückerstattungsansprüche. Juristen betonen, dass entscheidend ist, ob eine starke Kundenauthentifizierung korrekt angewendet wurde und ob die Bank ihre Überwachungspflichten erfüllt hat.

Neue Angriffsvektoren: Kali365, NFC und Banking-Trojaner

Das FBI warnt vor einer seit April 2026 aktiven Plattform namens „Kali365", die auf Microsoft-365-Umgebungen abzielt. Opfer werden dazu gebracht, einen Gerätecode auf einer legitimen Microsoft-Seite einzugeben. Die Angreifer erhalten darüber OAuth-Tokens und dauerhaften Zugriff auf Outlook, Teams und OneDrive – ohne Passwort und ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung zu umgehen.

Weitere Bedrohungen gewinnen an Reichweite:

Klagenfurter verliert tausende Euro nach gefälschter Finanz-Online-Mail

Ein 74-Jähriger aus Klagenfurt verlor diese Woche nach einer gefälschten „Finanz-Online"-E-Mail mehrere tausend Euro. Sein Fall verdeutlicht, wie dringend schnelles Handeln ist: Sicherheitsexperten raten, unautorisierte Transaktionen innerhalb von 13 Monaten zu melden. Wird der Verlust sofort gemeldet und liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, ist die Haftung des Kunden oft auf 50 Euro gedeckelt.

Zur Prävention empfehlen Experten, Gerätecode-Flüsse in Unternehmensrichtlinien zu blockieren und bei unaufgeforderten Nachrichten mit Konto-Bezug höchste Vorsicht walten zu lassen.

Source: Google News AT — Crime (de)