Deutsche Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ukrainer wegen Nord-Stream-Sprengung

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat einen Ukrainer angeklagt, der an der Sabotage der Ostsee-Pipelines Nord Stream 1 und 2 im September 2022 beteiligt gewesen sein soll.

Deutsche Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ukrainer wegen Nord-Stream-Sprengung

Deutsche Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ukrainer wegen Nord-Stream-Sprengung

Im Fall der zerstörten Gaspipelines Nord Stream in der Ostsee hat die deutsche Bundesanwaltschaft in Karlsruhe nun die erste Anklage erhoben. Der Beschuldigte ist ein ukrainischer Staatsangehöriger, der bereits seit November 2024 in deutscher Untersuchungshaft sitzt.

Der Mann, der nur als Serhij K. identifiziert wird, soll nach Erkenntnissen der Ermittler auf dem Schiff gewesen sein, das ein ukrainisches Kommando im September 2022 für die Sprengung der beiden Pipelines nutzte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Sabotage, Herbeiführen einer Explosion und Zerstörung von Bauten vor. Die Ermittler sehen in ihm zudem den Koordinator der gesamten Aktion.

Die Anklagebehörde geht von überzeugenden Beweisen aus. Der Verdächtige soll sich dem Vernehmen nach selbst belastet haben, indem er aus der italienischen Auslieferungshaft telefonisch mit Verwandten über die Anschläge sprach. Zusätzlich fanden die Ermittler in seinem Mobiltelefon Hinweise, die seine Beteiligung nahelegen.

Die italienische Polizei hatte den Ukrainer im August 2024 nahe des Badeorts Rimini auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommen. Im November wurde er nach Deutschland ausgeliefert, wo er seither in Haft bleibt.

Die Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 wurden am 26. September 2022 durch Explosionen beschädigt. Während Nord Stream 1 seit 2011 Gas aus Russland nach Deutschland transportierte, floss durch die 2021 fertiggestellte Nord Stream 2 nie kommerziell Gas. Wegen des russischen Überfalls auf die Ukraine war sie nicht in Betrieb gegangen.

Neben Deutschland untersuchten auch Dänemark und Schweden die Pipeline-Sprengung. Beide Staaten haben ihre Ermittlungen mittlerweile eingestellt. Die schwedische Staatsanwaltschaft erklärte im Februar 2024, sie habe keine Zuständigkeit. Dänemark teilte wenige Tage später mit, man gehe von vorsätzlicher Tat aus, sehe aber keine ausreichenden Gründe für eine Strafverfolgung vor dänischen Gerichten.

Ein weiterer Verdächtiger wurde im September 2024 in Polen festgenommen. Ein polnisches Gericht lehnte jedoch seine Auslieferung nach Deutschland ab und entließ ihn aus der Haft.

Quelle: Aktuálně.cz

Source: Aktuálně.cz