Deutsche Extremistin Liebich muss Strafe in Männergefängnis absitzen
Die deutsche Extremistin Marla Svenja Liebich, die tschechische Polizisten an deutsche Kollegen übergeben haben, muss ihre 18-monatige Haftstrafe in einem Männergefängnis absitzen. Die Leitung der Frauenhaftanstalt in Chemnitz entschied dazu.

Deutsche Extremistin Liebich muss Strafe in Männergefängnis absitzen
Die deutsche Extremistin Marla Svenja Liebich, die tschechische Polizisten am Mittwoch an deutsche Kollegen übergeben haben, muss ihre Haftstrafe in einem Männergefängnis absitzen. Die Leitung der Frauenhaftanstalt in Chemnitz (Sachsen) entschied dazu.
„Nach der Aufnahme in das Gefängnis in Chemnitz hat die Leitung entschieden, dass nach Abwägung aller relevanten Aspekte des Falles eine Unterbringung von Liebich nicht möglich ist“, teilte das sächsische Justizministerium mit. Grund waren Sicherheitsbedenken für Frauen in der Chemnitzer Haftanstalt sowie eine Vereinbarung und Beurteilung von Liebich selbst.
„Es ist gut, dass das Gefängnis die Situation schnell geklärt hat“, erklärte die sächsische Justizministerin Constanze Geiert.
Die Polizei brachte die 55-jährige Gefangene daraufhin in die männliche Strafanstalt Zeithain nahe Meißen, wo sie eine 18-monatige Freiheitsstrafe absitzen soll. Diese hatte ihr im Jahr 2023, als sie noch als Sven Liebich auftrat, das Gericht in Halle wegen Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung und Verletzung des Urheberrechts an Werken der bildenden Kunst verhängt.
Liebich hatte sich jedoch durch eine Erklärung beim Standesamt amtlich das Geschlecht ändern lassen und identifiziert sich derzeit als Frau. Nach Angaben deutscher Medien tat er dies vorsätzlich, um dem Männergefängnis zu entgehen. Das löste eine Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz aus, das es ermöglicht, die amtliche Geschlechtseintragung und den Vornamen ohne psychologische Gutachten und Gerichtsverfahren zu ändern.
Liebich sollte laut dem Portal Tagesschau im Jahr 2025 gerade in das Gefängnis in Chemnitz eintreten, floh aber aus Deutschland. Anschließend nahmen Behörden in Tschechien sie fest. Sie wehrte sich gegen die Rückkehr in ihre Heimat. Im Mai sagte sie vor dem Gericht in Pilsen, dass ihre Sicherheit und Würde in einem deutschen Gefängnis gefährdet seien. Sie habe Angst, in eine Haftanstalt mit Männern zu kommen und dort Missbrauch zu erleiden. Sie äußerte auch Ängste um ihr Leben. Die Richterin bezeichnete diese Argumente damals als vorsätzlich. Das Oberlandesgericht in Prag wies die Beschwerde von Liebich anschließend ab.
Über die Übergabe von Liebich entschied im Juni das Kreisgericht in Pilsen, und das Oberlandesgericht in Prag bestätigte die Entscheidung in der vergangenen Woche rechtskräftig.
Quelle: Novinky.cz
Source: Novinky.cz