Berliner Digital-Staatssekretär Hundt nach 75 Tagen entlassen – kassiert 50.736 Euro

Matthias Hundt (CDU) ließ sich vom Berliner Senat offiziell feuern, um Übergangsgeld zu erhalten. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden hatten seinen Abgang ausgelöst.

Berliner Digital-Staatssekretär Hundt nach 75 Tagen entlassen – kassiert 50.736 Euro

Rücktritt vom Rücktritt: Hundt wählt die teure Variante für den Steuerzahler

Nach nur 75 Tagen als Digital-Staatssekretär verlässt Matthias Hundt (57, CDU) die Berliner Senatskanzlei – und das auf Kosten der Steuerzahler. Wie BILD berichtet, ließ sich Hundt am Dienstag offiziell vom Senat entlassen, nachdem er zunächst selbst um seine Entlassung gebeten, diesen Antrag zwei Tage später aber zurückgezogen hatte.

Der Grund für das taktische Manöver: Hätte Hundt seinen ursprünglichen Rücktritt aufrechterhalten, wäre ihm – anders als Senatoren – kein Übergangsgeld zugestanden. Nach der offiziellen Entlassung durch den Senat erhält er nun für sechs Monate 50.736 Euro, entsprechend 71,75 Prozent seiner bisherigen monatlichen Bruttobezüge von 11.785 Euro.

Beamtenrechtlich ist ein solcher Rücktritt vom Rücktritt möglich: Innerhalb von 14 Tagen können Beamte eine Entlassungsbitte widerrufen. Hundt hatte nach Angaben von BILD offenbar zunächst nicht gewusst, dass ihm bei einem freiwilligen Abgang kein Übergangsgeld zusteht.

Im Berliner Rathaus hatte sich Hundt zuletzt tagelang nicht mehr blicken lassen. Seine Aufgaben übernimmt bis zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September ein anderer Staatssekretär zusätzlich.

Auslöser des Abgangs waren Recherchen von MDR und rbb: Demnach ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden im Zusammenhang mit der Insolvenz einer früheren Firma Hundts. Zwei Krankenkassen hatten das Verfahren eingeleitet – ein Schritt, der laut BILD in der Regel erst erfolgt, wenn trotz Mahnungen Sozialabgaben nicht abgeführt werden. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen seiner Beratungsfirma SDC Sachsen Digital Consulting GmbH war bereits im November 2025 eröffnet worden.

Hundt selbst bezeichnete den Vorgang als „Uneinigkeit über die Berechtigung relativ geringfügiger Krankenversicherungsbeiträge." Es gilt die Unschuldsvermutung.

In der Berliner Senatskanzlei war der Vorgang vor Hundts Ernennung im März durch Bürgermeister Kai Wegner (53, CDU) nicht bekannt gewesen.

Source: BILD