Mordprozess Aschaffenburg: Lebenslänglich verurteilter Mann greift zum Rechtsmittel
Nach der Verurteilung wegen Mordes an einer 19-Jährigen im Jahr 1984 hat der 67-jährige Angeklagte Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil des Aschaffenburger Landgerichts ist damit noch nicht bestandskräftig.

Mordprozess Aschaffenburg: Lebenslänglich verurteilter Mann greift zum Rechtsmittel
Die Verteidigung eines 67-Jährigen hat gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg Rechtsmittel eingelegt. Eine Gerichtssprecherin bestätigte, dass Revision beim Bundesgerichtshof beantragt wurde. Das Strafmaß ist somit vorerst nicht rechtskräftig.
Die Richter hatten den Angeklagten in der vergangenen Woche des Mordes für schuldig befunden und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann räumte während der Hauptverhandlung ein, die damals 19-jährige Maria Köhler am 30. Juli 1984 in deren Zimmer nach einem Disput getötet zu haben. Die junge Frau, die eine Ausbildung zur Krankenschwester begonnen hatte, wurde durch Erwürgen getötet.
Im Prozess hatte die Verteidigung lediglich Totschlag geltend gemacht und außerdem die Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung beantragt. Nach der Tat im Sommer 1984 war der heute Verurteilte – der keine Staatsangehörigkeit besitzt – von Aschaffenburg über Frankfurt am Main in die Türkei gereist. Dort entzog er sich jahrzehntelang der Strafverfolgung, bis er im Jahr 2024 schließlich festgenommen werden konnte.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Source: Süddeutsche Zeitung