Phishing-Urteile in Deutschland: Banken haften, Chat-Betrug meist unversichert

Aktuelle Gerichtsurteile zeigen: Bei direkten Banking-Angriffen müssen Banken haften, doch wer Daten im Chat preisgibt, geht oft leer aus.

Phishing-Urteile in Deutschland: Banken haften, Chat-Betrug meist unversichert

Phishing vor Gericht: Wer zahlt – und wer nicht

Wer Opfer eines Phishing-Angriffs wird, kann unter Umständen sein Geld von der Bank zurückfordern – doch der Ausgang hängt stark vom Einzelfall ab. Das zeigen aktuelle Urteile, über die boerse-express.com berichtet.

Chat-Betrug: Klage einer Vinted-Nutzerin scheitert

Das Amtsgericht Bernau wies die Klage einer Vinted-Nutzerin ab (Az. 10 C 212/25). Die Frau hatte im Chat ihre IBAN sowie Kreditkartendaten preisgegeben und anschließend eine Zahlung in ihrer Banking-App bestätigt – dabei verlor sie fast 2.000 Euro.

Das Gericht stellte klar: IBAN und Kreditkartendaten gelten nicht als vertrauliche Zugangsdaten im Sinne der Versicherungsbedingungen. Der Schaden sei nicht durch fremden Zugriff entstanden, sondern durch die bewusste Zahlungsfreigabe der Klägerin selbst.

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist ergänzend darauf hin, dass Phishing-Klauseln in Hausratversicherungen oft sehr restriktiv formuliert sind – manche decken ausschließlich Betrugsfälle ab, die über E-Mails initiiert wurden.

Banken haften bei direkten Angriffen

Anders verhält es sich, wenn Kunden ohne eigenes Zutun Opfer werden. Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte ein Kreditinstitut zur Erstattung von 56.099,91 Euro zuzüglich Anwaltskosten (Az. 8 U 682/24). Im Sommer 2022 waren unberechtigte Echtzeitüberweisungen vom Konto des Klägers erfolgt.

Die Bank konnte dem Kunden keine grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Ein Sachverständigengutachten stützte seine Aussage, wonach ein Freischaltcode nicht zwingend auf seinem Gerät angezeigt worden sein musste.

Im April 2026 entschied das Landgericht Berlin II ähnlich: Die apoBank muss über 218.000 Euro erstatten (Az. 38 O 293/25), nachdem Kunden einer Phishing-Attacke zum Opfer gefallen waren.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2025 klargestellt (Az. XI ZR 107/24): Grobe Fahrlässigkeit erfordert stets eine Einzelfallprüfung. Das OLG Frankfurt ermöglichte zudem im Herbst 2025 Schadensersatz direkt gegen Inhaber von Geldwäschekonten.

Wirtschaftlicher Schaden in Milliardenhöhe

Die wirtschaftliche Dimension des Phishing- und Cyberbetrugsproblems ist erheblich. Laut einer Bitkom-Studie aus dem Jahr 2025 waren 87 Prozent der deutschen Unternehmen von Diebstahl, Spionage oder Sabotage betroffen. Der Gesamtschaden belief sich auf 289,2 Milliarden Euro.

Erpressungsforderungen stiegen 2025 um 47 Prozent, wobei 86 Prozent der betroffenen Firmen kein Lösegeld zahlten. Die durchschnittliche Schadenshöhe sank um 19 Prozent auf rund 116.000 US-Dollar. Besonders verbreitet: Business Email Compromise (BEC) und betrügerische Zahlungsanweisungen machten 58 Prozent der Vorfälle aus.

Datenpannen und KI-Lücken verschärfen die Lage

Ende Mai 2026 versandte die AOK Niedersachsen irrtümlich Briefe an weniger als 0,21 Prozent ihrer Versicherten mit der falschen Angabe, die elektronische Patientenakte (ePA) werde gelöscht. Ursache war ein Fehler bei einer Systemanpassung. Bereits im Februar 2026 hatte die AOK Bayern mehrere tausend Akten vorübergehend geschlossen.

Bei Meta sorgte ein KI-Support-Chatbot im Frühjahr 2026 für Aufsehen: Eine Sicherheitslücke ermöglichte die Übernahme von Instagram-Konten. Angreifer täuschten die KI und ließen Verifizierungscodes an neue E-Mail-Adressen weiterleiten. Die Lücke ist inzwischen geschlossen.

Source: Google News AT — Crime (de)