Kronzeugin im Block-Prozess: Zeugin widerspricht Unternehmerin in zentralen Punkten
Eine israelische Zeugin belastet Christina Block im Hamburger Entführungsprozess schwer. Block soll das Datum der Aktion gekannt haben.

Zeugin nennt Block-Codename „Ladybug" – und widerspricht der Angeklagten
Eine mutmaßliche Mittäterin aus Israel hat vor dem Landgericht Hamburg die Unternehmerin Christina Block in mehreren zentralen Punkten belastet. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, sagte die 51-jährige Zeugin, Block habe das genaue Datum der geplanten Kindesrückholung in der Silvesternacht 2023/24 gekannt – auch wenn sie nicht über alle Einzelheiten des Plans informiert gewesen sei.
Block hatte zu Prozessbeginn angegeben, die israelische Sicherheitsfirma sei ursprünglich nur für die Cybersicherheit ihres Hotels Grand Elysée zuständig gewesen. Sie sei davon ausgegangen, die Israelis seien noch vor Silvester abgereist; die Firma habe auf eigene Faust gehandelt.
Codename „Ladybug" für die Auftraggeberin
Die Zeugin schilderte außerdem, dass ihr Team interne Decknamen vergeben habe. Christina Block sei intern als „Ladybug" – deutsch: Marienkäfer – oder „Lady C" bezeichnet worden. Derartige Spitznamen seien in ihrem Berufsfeld bei Einsätzen üblich, erklärte die Israelin. Kunden hätten zudem neue Mobiltelefone für die interne Kommunikation erhalten.
Die Zeugin selbst trat in Hamburg unter dem fiktiven Namen „Olga" auf und wohnte im Grand Elysée unter dem Alias „Doris White". Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war sie die „rechte Hand" des Firmenchefs, der viele Jahre beim Geheimdienst tätig gewesen sein soll.
Widerspruch zu Blocks Schilderung des Silvester-Anrufs
Block hatte vor Gericht ausgesagt, „Olga" habe sie am 1. Januar 2024 angerufen und ihr geraten, nach Stuttgart zu fahren, ohne jemanden zu informieren. Sie habe nicht gewusst, was geschehen sei. Die Zeugin wies das zurück: Sie könne sich nicht erinnern, so etwas gesagt zu haben.
Den Männern bei der Rückholaktion wurden schwarze Kleidung und Masken beschrieben. „Sie wollten in Dänemark nicht erkannt werden", sagte die Zeugin. Und weiter: „Wir wussten, dass es in Dänemark nicht legal ist." Gewalt gegen den Vater Stephan Hensel sei nicht geplant gewesen; einer der Männer habe ihn dennoch verletzt.
Hintergrund des Sorgerechtsstreits
Christina Block, Tochter von Block-House-Gründer Eugen Block, ist angeklagt, die israelische Sicherheitsfirma beauftragt zu haben, ihre beiden jüngsten Kinder – einen damals zehnjährigen Sohn und eine damals 13-jährige Tochter – aus Dänemark nach Deutschland zu entführen. Vorausgegangen war ein eskalierter Sorgerechtsstreit mit ihrem Ex-Mann Hensel, der die Kinder im Sommer 2021 nach einem Wochenendbesuch nicht zurückgebracht haben soll. Der Vater ist im Prozess Nebenkläger.
Die Zeugin berichtete, ihr sei gesagt worden, der Vater habe die Kinder gezwungen, die Mutter als „Monster" darzustellen. Hensels Anwalt Philip von der Meden fragte, ob sie die Zuverlässigkeit dieser Information jemals hinterfragt habe. Die Zeugin antwortete, sie habe den Erzählungen vertraut.
Der ebenfalls angeklagte Familienanwalt habe mehrfach versichert, rechtlich sei alles in Ordnung, sobald die Kinder zurück in Deutschland seien – die Mutter habe zu dem Zeitpunkt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht gehabt. „Wir haben ihm einfach geglaubt", sagte die Zeugin.
Sechs weitere Angeklagte, darunter Ex-Sportmoderator Delling
Neben Block stehen sechs weitere Personen vor Gericht. Einer von ihnen ist Blocks Lebensgefährte, der frühere Sportmoderator Gerhard Delling. Er ist wegen Beihilfe angeklagt und bestreitet die Vorwürfe. Block selbst beteuert ebenfalls ihre Unschuld.
Die Befragung der Zeugin, die während ihrer Aussage mehrfach Tränen abwischte und für ihre Aussage sicheres Geleit erhalten hatte, wird am Donnerstag fortgesetzt. Es ist dann bereits der 52. von mehr als 100 geplanten Verhandlungstagen. Das Gericht hält es für möglich, dass die Beweisaufnahme bereits im August abgeschlossen werden könnte.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung