Ulm: Prozess um tödliche Attacke auf Elektronik-Verkäufer

Vor dem Landgericht Ulm steht ein 30-Jähriger aus Ostafrika, der einem Verkäufer bei MediaMarkt mit einem Messer lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben soll.

Ulm: Prozess um tödliche Attacke auf Elektronik-Verkäufer

Ulm: Prozess um tödliche Attacke auf Elektronik-Verkäufer

Vor dem Landgericht Ulm muss sich ein 30-jähriger Mann aus Eritrea für eine brutale Attacke in einer Elektronik-Filiale verantworten. Der Angeklagte gibt zu, am 14. Januar in Ulm einen Verkäufer mit einem Küchenmesser attackiert zu haben.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft schlich sich der Mann dem 25-jährigen Angestellten von hinten heran. Er stach ihm mit einer 20 Zentimeter langen Klinge zunächst in die Seite, dann in den Schädel, zweimal in den Unterleib und erneut in den Kopf. Als der junge Mann zusammenbrach und sich die Hände vor das Gesicht schlug, wandte sich der Angreifer zwei weiteren Mitarbeitern zu und verletzte auch sie.

Danach kehrte der Täter zu seinem ersten Opfer zurück. Er versuchte, die Waffe erneut in den Kopf zu rammen. Da die Spitze der Klinge mittlerweile verbogen war, gelang dies nicht mehr in voller Tiefe. Insgesamt unternahm er acht Stichversuche auf den am Boden liegenden Verkäufer. Laut Anklage glaubte er, das Opfer werde bald verbluten, und floh anschließend. Zwei Beamte erschossen ihn daraufhin auf der Straße.

Der Mann, der seit 2017 in der Bundesrepublik lebt, gab an, schlechte Erfahrungen mit Handy-Veräufern gemacht zu haben. Es sei ihm egal gewesen, an wem er seine Wut auslasse.

Erst kurz zuvor war der Beschuldigte aus einer Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung entlassen worden. In einer Asylunterkunft in Neu-Ulm hatte er einen Mitbewohner mit einer zerbrochenen Glasflasche angegriffen.

Der Verteidiger betonte, sein Mandant schäme sich für die Tat. Der Verkäufer musste notoperiert und mehrfach wiederbelebt werden. Zwölf Tage lag er im künstlichen Koma.

Das Gericht will am 12. August das Urteil verkünden. Auf den Angeklagten könnte lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung zukommen.

Quelle: BILD

Source: BILD