Fünf Animal-Rebellion-Aktivisten wegen Hausfriedensbruchs auf Bauernhof verurteilt
Ein Gericht in Nürnberg hat fünf Klimaaktivisten verurteilt, die im März 2025 auf den Hof des damals als Minister designierten Bauern Günther Felßner eingedrungen waren. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen.

Fünf Animal-Rebellion-Aktivisten wegen Hausfriedensbruchs auf Bauernhof verurteilt
Vor dem Amtsgericht Hersbruck, das aus Kapazitätsgründen im Nürnberger Justizgebäude tagte, wurden fünf Mitglieder der Bewegung Animal Rebellion für schuldig befunden. Sie hatten sich im Frühjahr 2025 widerrechtlich auf das Anwesen eines bekannten Landwirts im mittelfränkischen Raum begeben.
Die Richter verhängten Geldauflagen im Umfang von 40 bis 60 Tagessätzen. Diese liegen unter den ursprünglich angeordneten Bußen, die zwischen 60 und 90 Tageseinkommen lagen. Die Betroffenen hatten diese früheren Entscheidungen nicht akzeptiert und sich auf einen Hauptverhandlungstermin berufen. Ein weiterer Beschuldigter ging straffrei aus, da er glaubhaft darlegen konnte, nur als Bildjournalist anwesend gewesen zu sein und nicht aktiv am Protest teilgenommen zu haben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Vorfall ereignete sich am 24. März 2025. Etwa ein Dutzend Personen betrat das Gelände in Günthersbühl, wo der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes seinen Betrieb führt. Mehrere von ihnen erklommen das Dach eines Stalls, entzündeten pyrotechnische Erzeugnisse und breiteten ein Spruchband aus, das gegen die Personalie Felßner als künftigen Bundeslandwirtschaftsminister gerichtet war. Die Kandidatur des Politikers war zuvor vom bayerischen Ministerpräsidenten öffentlich kommuniziert worden. Einen Tag nach dem Ereignis zog Felßner seine Bewerbung auf das Ministeramt zurück.
Im Verhandlungssaal schilderte die Gattin des Landwirts, wie sie gemeinsam mit einem Angestellten in den Stallgebäuden beschäftigt war, als plötzlich Unbekannte auf dem Hof auftauchten. Einige trugen umfangreiche Aufnahmegeräte bei sich, andere hatten ihre Gesichter bedeckt. Sie habe die Eindringlinge aufgefordert, das Areal zu verlassen, und mit einer Anzeige bei den Ordnungskräften gedroht. Die Gruppe habe dies missachtet. Der Mitarbeiter bestätigte, dass seine Chefin äußerst aufgelöst gewesen sei.
Die Ehefrau des Betriebsinhabers berichtete vor den Richtern von erheblicher Beklemmung während des Geschehens. Kurz zuvor sei es bereits zu einem nächtlichen Einbruch in die Stallungen gekommen, nun sei Qualm eingedrungen, das Vieh habe sich erschreckt, Schritte seien über ihr zu vernehmen gewesen. Sie habe den Beamten am Telefon kaum mitteilen können, was sich abspielte. Wenige Tage später suchte sie ärztliche Hilfe, die ihr sedierende Mittel verschrieb. Noch immer spüre sie die Auswirkungen: "Ich habe ein ungutes Gefühl, alleine dort zu sein. Wenn jemand auf dem Gelände ist, werde ich sofort nervös."
Die Angeklagten hatten in ihren Schlussworten bestritten, einen abgestimmten Plan verfolgt zu haben. Zudem hätten sie mangels Umzäunung nicht erkennen können, dass der Hof ein abgegrenztes Grundstück darstelle. Die Schilderungen der Zeugen widersprachen diesen Behauptungen.
Die Staatsanwältin hatte zwar von einer "friedlichen Protestaktion" gesprochen, dennoch höhere Geldstrafen zwischen 70 und 100 Tagessätzen gefordert. Zwei Personen wurde außerdem vorgeworfen, sich bei der Kundgebung vermummt zu haben – ein Verstoß gegen das Versammlungsrecht des Freistaats.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Source: Süddeutsche Zeitung