München: Gartenbauer nach tödlicher Prügelattacke zu mehr als fünf Jahren verurteilt

Ein 51-jähriger Gartenbauer ist wegen einer brutalen Attacke im Münchner Nussbaumpark zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

München: Gartenbauer nach tödlicher Prügelattacke zu mehr als fünf Jahren verurteilt

München: Gartenbauer nach tödlicher Prügelattacke zu mehr als fünf Jahren verurteilt

Ein 51-jähriger Gartenbauer muss für fünf Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht München I verhängte diese Strafe wegen einer gewalttätigen Auseinandersetzung im Münchner Nussbaumpark. Zusätzlich wurde der Mann wegen Widerstands gegen Polizeibeamte schuldig gesprochen.

Der Vorfall passierte am Abend des 28. Juni 2025. Der Verurteilte traf im Park, der als Treff für Drogenabhängige bekannt ist, einen Bekannten aus der Szene. Er gab an, unter schweren Suchtproblemen zu leiden und wollte eigentlich ein Präparat gegen Entzugserscheinungen beschaffen. Doch es kam zu einem Konflikt mit einem anderen Mann.

Das spätere Opfer, 48 Jahre alt, erlitt schwere Verletzungen: Der Schädelknochen brach, mehrere Knochen im Gesicht waren zertrümmert, der Kiefer zweifach gebrochen. Nach Ansicht der Richter schlug der Angeklagte mit voller Kraft zu, trat und schlug weiter, als das Opfer am Boden lag, würgte es und stahl ihm schließlich noch persönliche Gegenstände.

Die Anklagebehörde vermutete, dass ein dritter Mann den Streit auslöste, nachdem er gesehen haben will, wie der Täter einer Frau zusetzte. Dieser Zeuge soll gerufen haben, man schlage keine Frauen. Da die betroffene Frau jedoch nicht ausfindig gemacht werden konnte, blieb dieser Vorwurf unbewiesen.

Als Polizisten den Gartenbauer festnahmen, wehrte er sich heftig. Sein Alkoholpegel maß bis zu drei Promille. Die Richterin Ute Schmitthenner erkannte zwar eine Rauschzustandsbeeinflussung an, lehnte aber eine reduzierte Zurechnungsfähigkeit ab. Der langjährige Alkoholkonsum habe zu einer erheblichen Gewöhnung geführt.

Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre und acht Monate, der Verteidiger Markus Brunner plädierte für höchstens drei Jahre. Eine Therapie in einer Entziehungsklinik ordnete das Gericht nicht an, da eine Expertin eine erfolgreiche Behandlung als aussichtslos einstufte.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Source: Süddeutsche Zeitung