BaFin warnt zweimal vor Royals Fund: Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen

Die BaFin hat die Handelsplattform Royals Fund bereits zweimal offiziell gewarnt – zunächst unter royalsfund.com, dann unter royals-fund.io. Anleger mit Einzahlungen sollten dringend handeln.

BaFin warnt zweimal vor Royals Fund: Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen

BaFin warnt zweimal vor Royals Fund – neue Domain kurz nach erster Warnung registriert

Wie Google News DE — Crime (de) berichtet, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Tradingplattform Royals Fund bereits zweimal öffentlich gewarnt. Die Behörde geht davon aus, dass über royals-fund.io Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis angeboten werden.

Zwei Warnungen, zwei Domains

Am 29. April 2025 veröffentlichte die BaFin eine erste Verbraucherwarnung zu Royals Fund und der damaligen Website royalsfund.com. Nachdem diese Domain inaktiv wurde, stellten die unbekannten Betreiber nach Erkenntnissen der Behörde den Betrieb unter royals-fund.io fort. Am 30. Mai 2025 folgte daraufhin eine zweite offizielle Warnung – diesmal explizit zur neuen Domain.

Öffentlich abrufbare Domaindaten nennen den 20. Mai 2025 als Registrierungsdatum für royals-fund.io. Die neue Adresse wurde damit nur wenige Wochen nach der ersten BaFin-Warnung zur Vorgänger-Domain registriert. Die BaFin stellt ausdrücklich einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen royalsfund.com und royals-fund.io her – es handelt sich nach Einschätzung der Behörde nicht um zwei zufällig ähnlich benannte Angebote.

Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichungen bilden § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Was die BaFin-Warnung bedeutet

Die BaFin spricht in ihrer Mitteilung nicht von einer strafrechtlichen Verurteilung. Sie stellt jedoch fest, dass der Verdacht besteht, dass die Betreiber erlaubnispflichtige Dienstleistungen ohne entsprechende Genehmigung erbringen. Das ist rechtlich ein wesentlicher Unterschied zu negativen Nutzerbewertungen im Internet: Hier liegt eine formelle Mitteilung der deutschen Finanzaufsicht vor.

Ob im Einzelfall zusätzlich die Voraussetzungen eines strafrechtlichen Betrugs erfüllt sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Maßgeblich sind dabei die Kommunikation mit den Ansprechpartnern, die getätigten Einzahlungen, die Zahlungsempfänger, etwaig ausgewiesene Gewinne sowie das Verhalten der Plattform bei Auszahlungsversuchen.

Anleger sollten sich nach Einschätzung der Kanzlei Wilms nicht allein auf das professionelle Erscheinungsbild einer Website verlassen. Angebliche Lizenznummern, Zertifikate oder Hinweise auf eine vermeintliche internationale Regulierung reichen nicht aus, um eine tatsächlich erteilte deutsche Erlaubnis zu belegen. Regulierung sollte stets unabhängig überprüft werden.

Archivierte Angebotsinhalte

Archivierte Informationen zur Website royals-fund.io beschreiben das Angebot als Tradingplattform für verschiedene Finanzinstrumente. Genannt wurden unter anderem Bitcoin, USDT und weitere Kryptowährungen sowie Aktien, Rohstoffe und unterschiedliche Handelspläne. Das Angebot konzentriert sich damit auf Bereiche, in denen Nutzer häufig erhebliche Beträge digital transferieren. Bei Kryptowährungen kommt erschwerend hinzu, dass Überweisungen nach ihrer Bestätigung im Blockchain-Netzwerk grundsätzlich nicht rückgängig gemacht werden können.

Trustpilot-Bewertungen und deren begrenzte Aussagekraft

Das Trustpilot-Profil zu royals-fund.io enthielt zum Zeitpunkt der Recherche lediglich drei Bewertungen, allesamt mit einem Stern versehen. Aufgrund der äußerst geringen Anzahl lässt sich daraus keine belastbare statistische Aussage über sämtliche Kundenerfahrungen ableiten. Im Fall von Royals Fund ist die offizielle BaFin-Warnung das weitaus gewichtigere Signal.

Handlungsempfehlungen für Betroffene

Anleger, die bereits Geld oder Kryptowährungen über Royals Fund transferiert haben, sollten ihren Fall anhand objektiver Unterlagen rekonstruieren. Dazu zählen Kommunikationsverläufe, Vertragsunterlagen, Einzahlungsbelege und Screenshots – auch soweit diese noch die ältere Domain royalsfund.com betreffen. Da die BaFin einen ausdrücklichen Zusammenhang zwischen beiden Domains herstellt, können ältere Dokumente für etwaige rechtliche Schritte relevant sein. E-Mails und Belege mit Bezug zu royalsfund.com sollten deshalb nicht gelöscht werden.

Für rechtliche Beratung nennt das Fachportal Anwalt24 die Kanzlei Wilms, die auf Kryptobetrug und Online-Investmentbetrug spezialisiert ist (Telefon: +49 69 380 781 603, E-Mail: [email protected]).

Source: Google News DE — Crime (de)