Kioskbetreiber in Schwabing verkaufte Kokain als „Spezial Pizza" – Bewährungsstrafe

Ein Kiosk in München-Schwabing bot Kokain und Marihuana unter dem Deckwort „Spezial Pizza" an. Das Amtsgericht München verurteilte den Inhaber zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung.

Kioskbetreiber in Schwabing verkaufte Kokain als „Spezial Pizza" – Bewährungsstrafe

Kokain statt Käse: Kioskbetreiber in Schwabing mit Geheimcode enttarnt

Ein Kioskinhaber in München-Schwabing hat Kokain und Marihuana unter dem Tarnnamen „Spezial Pizza" verkauft. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, verurteilte das Amtsgericht München den Mann wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und Cannabis zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

Wer in dem Kiosk mit angeschlossener kleiner Trattoria eine „Spezial Pizza" bestellte, erhielt keine Speise, sondern Kokain. Zwei Zivilfahnder wurden auf den Betrieb aufmerksam und suchten ihn auf.

Zunächst fiel den Beamten auf, dass im Kiosk bereits registrierte SIM-Karten angeboten wurden – ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz. Als ein Ermittler daraufhin anerkennend bemerkte, man bekomme dort „ja alles", antwortete der Inhaber lachend: „Ja, auch Weißes und Grünes." In der Drogenszene stehen diese Begriffe für Kokain und Marihuana.

Die Beamten gaben zum Schein eine Bestellung über zwei Gramm auf und forderten unbemerkt Verstärkung an. Bei der anschließenden Durchsuchung stellten sie drei Gramm Kokain und 53 Gramm Marihuana sicher.

Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, wiederholt – wenn auch „nicht tausendmal" – Drogen aus dem Kiosk heraus verkauft zu haben. Als Erklärung nannte er persönliche Probleme sowie den unerwarteten Druck als Selbstständiger, der ihn nach eigenen Angaben kokainabhängig gemacht habe.

Das Gericht wertete das Geständnis und die gezeigte Reue zu seinen Gunsten. Strafschärfend berücksichtigte es, dass der Angeklagte mehrere Drogen gleichzeitig anbot und diese von besonders hoher Qualität und hohem Wirkstoffgehalt waren. Das Urteil des Amtsgerichts (Az. 1111 Ds 366 Js 119675/26) ist rechtskräftig. Der Kiosk hat den Betrieb inzwischen eingestellt.

Source: Süddeutsche Zeitung