Lebenslange Haft für Taleb A. nach Todesfahrt auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Das Landgericht Magdeburg verurteilte Taleb A. wegen Mordes in sechs Fällen zu lebenslanger Haft. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Lebenslänglich für den Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt
Das Landgericht Magdeburg hat Taleb A. wegen des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 zu lebenslanger Haft verurteilt, wie mdr.de berichtet. Das Gericht sprach den 51-jährigen saudi-arabischen Staatsbürger unter anderem des Mordes in sechs Fällen sowie des versuchten Mordes in mehr als 200 Fällen schuldig. Darüber hinaus stellte es die besondere Schwere der Schuld fest — damit ist eine Entlassung nach der Regelmindeststrafe von 15 Jahren in der Praxis ausgeschlossen.
Eine Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Sie soll nach Ende der regulären Haftzeit gerichtlich geprüft werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ablauf der Tat vom 20. Dezember 2024
Am Abend des 20. Dezember 2024 fuhr Taleb A. laut Anklage durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt in Magdeburg. Mit einem mehr als zwei Tonnen schweren, 340 PS starken Mietwagen raste er etwa 350 Meter weit durch die Menschenmenge — teils in Schlangenlinien und mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde. Die Fahrt dauerte etwas mehr als eine Minute. Kurz danach wurde er festgenommen.
Beim Anschlag starben ein neunjähriger Junge und fünf Frauen. Hunderte Menschen wurden teils schwer verletzt.
Anklage und Nebenklage
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte Taleb A. wegen vollendeten Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in 338 weiteren Fällen angeklagt. Sie forderte lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Die Nebenklage schloss sich diesen Forderungen an.
204 Betroffene beteiligten sich als Nebenkläger am Verfahren und wurden von rund 40 Anwälten vertreten. Im Prozess wurden zahlreiche Tatfolgen geschildert: schwere Knochenbrüche, innere Verletzungen, Operationen sowie anhaltende psychische Belastungen wie Angstzustände und Schlafstörungen.
Sachsen-Anhalts Opferbeauftragte Gabriele Theren erklärte, für viele Betroffene werde auch das Urteil keinen Schlussstrich bedeuten.
Aufwendiges Verfahren
Obwohl Taleb A. eingeräumt hatte, den Wagen gefahren zu haben, musste das Gericht die strafrechtliche Verantwortung für jeden einzelnen Getöteten und Verletzten individuell belegen. Das Gericht hörte über 100 Zeugen sowie zahlreiche Sachverständige, darunter Psychiater, Rechtsmediziner und Unfallgutachter. Rund 4.000 Seiten Akten wurden von den Verfahrensbeteiligten selbst gelesen und anschließend als Beweismittel eingeführt.
Wegen einer technischen Panne musste die Urteilsverkündung am Vormittag wiederholt werden: Taleb A. und sein Verteidiger hatten aus einem Glaskasten heraus zunächst nichts hören können.
Angeklagter störte Verfahren wiederholt
Im Prozess äußerte sich Taleb A. nur begrenzt zur Tat selbst. Stattdessen sprach er wiederholt ausführlich über Konflikte mit Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaften und einer Flüchtlingshilfeorganisation. Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg musste ihn mehrfach ermahnen, sich auf den Tatvorwurf zu beziehen.
Zeitweise wurde dem Angeklagten das Mikrofon abgestellt. Hunger- und Durststreiks sowie weitere Störungen prägten den Prozessverlauf. Zwischenzeitlich wurde die Verhandlung ohne den Angeklagten fortgesetzt.
Die Verteidigung hielt eine Sicherungsverwahrung für nicht gerechtfertigt.
Source: Google News LU DE