„Begonienmord" in Gräfelfing: Umstrittenes Urteil jährt sich zum 50. Mal
Vor 50 Jahren wurde die Ehefrau eines Zahnarztes in einer Gräfelfinger Villa erdrosselt. Der Fall gilt bis heute als einer der umstrittensten Kriminalfälle Münchens.

Gräfelfinger Villa als Tatort: Der „Begonienmord" und sein umstrittenes Urteil
Vor genau 50 Jahren, am 8. Juli 1976, fiel im Schwurgerichtssaal des Münchner Justizpalastes ein Urteil, das bis heute Fragen aufwirft. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, verurteilte der Vorsitzende Richter Hubert Grader den Zahnarzt Erich Schromm (damals 50) zu lebenslanger Haft sowie seine Geliebte, die Heimleiterin Albertine Seim (27), zu 13 Jahren Gefängnis – wegen gemeinschaftlichen Mordes an Schromms Ehefrau.
Der Tatort war eine Villa in der Professor-Kurt-Huber-Straße in Gräfelfing, einem Münchner Vorortquartier der gehobenen Gesellschaft. Seim hatte das Opfer erdrosselt – und war dabei mit einer Topfpflanze erschienen, als handele es sich um einen harmlosen Kaffeeplausch. Eben dieser Umstand gab dem Fall seinen Namen: „Begonienmord".
Das Verfahren zog im Februar 1976 ein außergewöhnlich großes Publikum an. SZ-Gerichtsreporter Erwin Tochtermann schrieb damals, der Andrang sei der größte seit dem Brühne-Ferbach-Prozess gewesen. Das Gericht war überzeugt, dass Schromm seine deutlich jüngere Geliebte zur Tat angestiftet hatte – doch genau dieser Punkt blieb umstritten.
Ob Schromm tatsächlich Anstifter war oder ob Seim auf eigene Initiative handelte, konnte nie abschließend geklärt werden. Der „Begonienmord" gilt deshalb bis heute als einer der rätselhaftesten und meistdiskutierten Kriminalfälle der Münchner Justizgeschichte.
Source: Süddeutsche Zeitung