Wiederholungstäter wegen Cyber-Grooming verurteilt: Acht Monate Haft auf Bewährung
Ein 40-Jähriger aus dem Landkreis Ebersberg ist wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte in einem Chatroom Kontakt zu einem vermeintlichen Mädchen aufgenommen – in Wahrheit handelte es sich um einen Ermittler des Landeskriminala

Wiederholungstäter wegen Cyber-Grooming verurteilt: Acht Monate Haft auf Bewährung
Ein 40-jähriger Mann aus dem Landkreis Ebersberg muss sich wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht verantworten – und ist bereits zum zweiten Mal in diesem Zusammenhang verurteilt worden. Das Amtsgericht Ebersberg verhängte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Ledige hatte auf einer Chatplattform Kontakt zu einem Profil namens „Nala“ aufgenommen, das ein vermeintliches zwölfjähriges Mädchen darstellte. Tatsächlich steckte hinter dem Account jedoch ein Beamter des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, der dort gezielt nach pädophilen Tätern fahndete. Während des etwa einstündigen Gesprächs stellte der Angeklagte dem vermeintlichen Kind zunehmend eindeutige Fragen zu sexuellen Handlungen und äußerte Küsse.
Bei der anschließenden Durchsuchung seiner Wohnung zeigte sich der Mann kooperativ. Er übergab freiwillig seine Passwörter, zeigte Reue und erkundigte sich nach einer Therapieeinrichtung.
Bereits 2023 war der 40-Jährige vom selben Gericht wegen eines fast identischen Delikts zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Auch damals hatte er versucht, eine vermeintlich 13-Jährige per Chat zu sexuellen Handlungen zu überreden – auch hier saß ein Polizeiermittler auf der Gegenseite.
Richter Frank Gellhaus wies in der Urteilsbegründung auf die „sehr hohe Rückfallgeschwindigkeit“ hin. Zugleich berücksichtigte das Gericht, dass es sich um einen „untauglichen Versuch ohne echten Schaden“ handelte, da kein echtes Kind betroffen war. Neben der Bewährungsstrafe wurde der Mann verpflichtet, sich um einen Therapieplatz zu bemühen und dies dem Gericht nachzuweisen.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Source: Süddeutsche Zeitung