Hamburgerin kämpft gegen Verjährung von 65 mutmaßlichen Vergewaltigungen durch Ex-Ehemann
Eine 59-jährige Schriftstellerin aus Hamburg kämpft dafür, dass 65 mutmaßliche Sexualverbrechen ihres Ex-Partners nicht verjähren. Die Staatsanwaltschaft hatte die Fälle eingestellt, da die Fristen abgelaufen waren.

Hamburgerin kämpft gegen Verjährung von 65 mutmaßlichen Vergewaltigungen durch Ex-Ehemann
Eine 59 Jahre alte Autorin aus der Hansestadt kämpft dafür, dass 65 mutmaßliche Vergewaltigungen durch ihren früheren Lebensgefährten nicht unter den Tisch fallen. Die Behörden hatten die Ermittlungen eingestellt, weil die gesetzlichen Fristen abgelaufen schienen.
Claudia Wuttke, die unter dem Pseudonym Sia Piontek Krimis verfasst, erlebte im Juni des vergangenen Jahres einen Schock. Beamte aus Lüneburg riefen sie zu einem Gespräch, um eine Frau auf Videoaufnahmen zu identifizieren. Die aufgezeichnete Person schien wehrlos und wurde von einem Mann sexuell missbraucht. Wuttke erkannte sich selbst – sie hatte keine Erinnerung an die Szenen und vermutet, dass sie mit Drogen ruhiggestellt worden war.
Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel fanden Ermittler auf dem Computer des Ex-Mannes 67 Videos. Diese sollen den Verdächtigen bei sexuellen Handlungen an der bewusst- oder willenlosen Frau zeigen. Die mutmaßlichen Taten sollen sich über einen Zeitraum von 16 Jahren erstreckt haben – während der Ehe und auch nach der Scheidung, als das Paar noch Kontakt pflegte.
Nach fünf Monaten Untersuchung erhielt die Betroffene einen Bescheid der Anklagebehörde: Die überwiegende Mehrheit der Fälle sei verjährt. Nur zwei Straftaten blieben offiziell im Verfahren – ein mutmaßlicher Übergriff aus dem Jahr 2021 und einer, bei dem laut Anklage ein Baseballschläger eingesetzt wurde.
In der Bundesrepublik beträgt die Verjährungsfrist für Vergewaltigungen ohne besonders schwere Umstände fünf Jahre. Die Voraussetzung "wehrlos" muss dabei nachweisbar sein. Wuttke kritisiert, dass sie als Opfer erst durch die Polizei von den Taten erfuhr – dennoch soll die Frist gelaufen sein.
Die Betroffene legte Widerspruch ein und erreichte die Wiederaufnahme der Ermittlungen zu den 65 eingestellten Fällen. Doch ob daraus Anklagen folgen, bleibt unklar. Mia Sperling-Karstens, Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft, erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, dass noch keine Entscheidung über mögliche Verfahren getroffen sei.
Der Prozessbeginn für die zwei ursprünglich verbliebenen Delikte, der für den 15. Juni angesetzt war, wurde verschoben. Das zuständige Gericht in Winsen wartet nun auf die Ergebnisse der neuen Ermittlungen.
Die Anwältin der Geschädigten, Christina Clemm, bezeichnete die Rechtslage als "unerträglich". Sie hofft auf eine öffentliche Debatte, die zu einer Gesetzesänderung führt. Eine Reform aus dem Jahr 2016, die unter der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel verabschiedet wurde, hatte das Strafrecht bei Sexualdelikten verschärft – gleichzeitig aber in bestimmten Fällen die Verjährungsfrist verkürzt.
Wuttke sagte, der Fall der Französin Gisèle Pelicot habe ihr geholfen, über die Erlebnisse zu sprechen. Dennoch fühle sie sich vom Rechtsstaat im Stich gelassen. Aus ihrer Erfahrung heraus gründete sie die Unterstützungsgemeinschaft "Ungebrochen", um anderen Betroffenen Hilfe anzubieten, die sie selbst nicht hatte.
Quelle: RTBF
Source: RTBF Info