Drogenكurier transportierte eine Tonne Cannabis – 8,5 Jahre Haft in Ellwangen
Ein 54-jähriger Drogenkurier wurde vom Landgericht Ellwangen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Er lagerte eine Tonne Cannabis und 17 kg Kokain in Aalen.

Achteinhalb Jahre Haft: Drogenkurier lagerte eine Tonne Cannabis in Aalener Wohnung
Das Landgericht Ellwangen hat einen 54-jährigen Drogenkurier zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Wie swr.de berichtet, hatte der Mann zwischen 2020 und 2021 mehr als 20 Drogenlieferungen in mehrere europäische Länder durchgeführt – darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Der heute in Basel lebende Mann soll in seiner damaligen Wohnung in Aalen rund eine Tonne Cannabis sowie etwa 17 Kilogramm Kokain zwischengelagert haben. Der Straßenwert der Ware wurde auf mehr als 1,2 Millionen Euro geschätzt. Die Drogen stammten laut Gericht aus den Niederlanden.
Den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge erhielt der 54-Jährige seine Aufträge von einer international agierenden kriminellen Organisation mit albanischen Hintermännern. Für seine Fahrten soll er insgesamt rund 130.000 Euro kassiert haben. Den Transport erledigte er in einem Fahrzeug, das mit einem hochprofessionellen Versteck ausgestattet war.
Entscheidend für die Ermittlungen war das Knacken des verschlüsselten Messengerdienstes SkyECC, den vorwiegend Kriminelle nutzten. In den entschlüsselten Chats und Bildern fanden die Ermittler detaillierte Belege der Drogenfahrten – darunter Fotos der Drogen und des Geldes sowie offene Absprachen über Liefermengen und Bezahlung. Über die Auswertung der Datenpakete stießen die Fahnder auf den 54-Jährigen und auf Aalen als Tatort.
Während der Verhandlung wurden zahlreiche dieser Chatverläufe verlesen. Der Richter bezeichnete das Verfahren bei der Urteilsverkündung als besonders: Das Gericht habe noch nie mit derart großen Drogenmengen zu tun gehabt. Die Beweislage durch SkyECC sei ungewöhnlich gewesen – alte Fälle hätten anhand der Verläufe rekonstruiert werden können. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor von einer erdrückenden Beweislast gesprochen.
Strafmildernd fiel ins Gewicht, dass der Angeklagte die Taten im Prozess gestanden hat. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.
Source: Google News DE — Crime (de)