Bundesanwaltschaft klagt Ukrainer wegen Nord-Stream-Sprengung an. Polnisches Gericht lehnte Auslieferung eines anderen Verdächtigen ab
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat die erste Anklage im Fall der Nord-Stream-Sprengung erhoben. Angeklagt ist Serhij K., der die gesamte Operation geleitet haben soll. Ein polnisches Gericht lehnte unterdessen die Auslieferung eines anderen Verdächtigen ab.

Bundesanwaltschaft klagt Ukrainer wegen Nord-Stream-Sprengung an. Polnisches Gericht lehnte Auslieferung eines anderen Verdächtigen ab
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat die erste Anklage im Fall der Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines im September 2022 erhoben. Angeklagt ist der Ukrainer Serhij K., der die gesamte Aktion angeführt haben soll – berichtet das Portal Interia.
Der Mann wurde im August des vergangenen Jahres während eines Urlaubs in der Nähe von Rimini in Italien festgenommen. Ende November wurde er nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seither in Untersuchungshaft in Hamburg.
Die Anklageschrift umfasst etwa hundert Seiten – berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Die Ermittler werfen Serhij K. einen Angriff auf Energieinfrastruktur vor, der als Kriegsverbrechen gilt. Deutsche Medien berichten, dass die Staatsanwaltschaft über starke Beweise gegen den Verdächtigen verfügt, darunter Tonaufnahmen von Gesprächen, in denen er sich angeblich schuldig bekannte, sowie Materialien, die aus seinem Mobiltelefon wiederhergestellt wurden.
Dem Ukrainer drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Der Prozess soll im Herbst beginnen.
Nach Angaben deutscher Behörden waren sieben Personen an der Aktion beteiligt: sechs Männer und eine Frau. Serhij K. soll die Sabotagegruppe angeführt und das Segelboot "Andromeda" gesteuert haben, das für den Anschlag genutzt wurde. Zu den weiteren Verdächtigen gehören drei zivile Taucher mit Befähigung für Tiefen bis zu achtzig Metern, ein Kapitän mit Erfahrung in Hochseeregatten, ein Sprengstoffexperte sowie ein Soldat einer Spezialeinheit. Letzterer soll sich in Deutschland zu einer militärischen Ausbildung aufgehalten haben. Ungestützte Informationen deuten darauf hin, dass er im Krieg in der Ukraine gefallen ist.
Deutsche Behörden gehen davon aus, dass der Sabotageakt im Auftrag der ukrainischen Regierung durchgeführt wurde und vom damaligen Oberbefehlshaber der ukrainischen Armee, Walerij Saluschnyj, der derzeit ukrainischer Botschafter in Großbritannien ist, genehmigt worden sein soll. Saluschnyj bestreitet diese Berichte jedoch.
Die Bundesanwaltschaft erließ auch einen Haftbefehl gegen Wolodymyr Schurawlow, den die Ermittler als einen der Taucher identifizierten, die die Sprengladungen an den Pipelines angebracht haben sollen. Der Mann wurde im September des vergangenen Jahres in Polen festgenommen, doch ein polnisches Gericht lehnte seine Auslieferung nach Deutschland ab. Der Richter begründete die Entscheidung unter anderem damit, dass Sabotageakte während eines Krieges keine Straftaten darstellen. Er wies zudem darauf hin, dass die Sprengung der Pipelines nicht auf deutschem Territorium, sondern in internationalen Gewässern stattfand und Nord Stream selbst kein deutsches Eigentum ist.
Schurawlow bekannte sich nicht schuldig. Sein Verteidiger behauptete, der Mann habe weder Militärdienst geleistet noch sich an der Ostsee aufgehalten. Die Gerichtsentscheidung fand die Unterstützung der polnischen Regierung. Ministerpräsident Donald Tusk kommentierte: "Das polnische Gericht lehnte die Auslieferung des Ukrainers, der verdächtigt wird, Nord Stream 2 gesprengt zu haben, nach Deutschland ab und entließ ihn aus der Haft. Zu Recht. Fall abgeschlossen."
Source: Interia