Mordprozess Rostock: Gina H. verliest 95-seitige Erklärung zu Tod des achtjährigen Fabian
Im Landgericht Rostock hat die Mordverdächtige Gina H. erstmals eine Aussage zum Tod des achtjährigen Fabian verlesen. Ihre 95-seitige Einlassung ist laut FAZ voller Widersprüche.

Widersprüchliche Aussage im Mordprozess um getöteten Fabian aus Güstrow
Die Mordverdächtige Gina H. hat am Montagmorgen vor dem Landgericht Rostock erstmals zur Anklage Stellung genommen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, verlas die 30-Jährige eine 95-seitige Einlassung – vorgetragen mit roboterhafter Stimme und der Haltung einer Schülerin beim Lesewettbewerb. Ihre Schilderungen widersprechen sich dabei an mehreren zentralen Punkten.
Gina H. ist angeklagt, den achtjährigen Fabian am 10. Oktober des vergangenen Jahres aus seiner Wohnung in Güstrow gelockt und anschließend an einem abgelegenen Tümpel in der Mecklenburgischen Seenplatte mit sechs Messerstichen getötet zu haben. Um die Tat zu verschleiern, soll sie den Leichnam des Kindes angezündet haben. Fabians Vater Matthias R. hatte H. im August in einer „Freund-oder-Sohn-Entscheidung" verlassen – kurz darauf war der Junge tot.
Alibi und Handydaten im Widerspruch
H. bestreitet, Fabian am mutmaßlichen Tattag getroffen zu haben. Laut Staatsanwaltschaft erschien ein Ford Ranger – baugleich mit ihrem Fahrzeug – gegen 10.50 Uhr vor der Zweizimmerwohnung in Güstrow; eine nahegelegene Überwachungskamera hielt dies fest. Wer am Steuer saß und ob das Kennzeichen übereinstimmte, ist den Aufnahmen nicht zu entnehmen.
H. erklärt, sie sei zur mutmaßlichen Tatzeit mit ihrem Hund in einem Waldstück bei Klein-Upahl gewesen. Dort habe sie in Ruhe abwägen wollen, ob sie die Beziehung zu Fabians Vater retten wolle. Ihr Mobiltelefon habe sie dafür ausgeschaltet. Eine Auswertung der Handydaten ergab jedoch, dass sie sich zu dieser Zeit in der Nähe des Tümpels aufgehalten hatte, an dem Fabians Leiche vier Tage später gefunden wurde. „Habe ich auf keinen Fall registriert", sagte H. dazu vor Gericht. Den Weiher will sie vor dem 13. Oktober nie gesehen haben.
Dieser Punkt steht im Widerspruch zu einer früheren Aussage, wonach sie erstmals am 14. Oktober am Weiher gewesen sein soll. H. räumte ein, die Leiche bereits in der Nacht vor ihrem Anruf bei der Polizei entdeckt zu haben – zunächst gemeinsam mit einem Mann namens Christian D., später auch mit Olaf K. Beide Männer hätten ihr unabhängig voneinander geraten, „unter keinen Umständen" die Polizei zu rufen. H. folgte diesem Rat. Die beiden Männer bestätigten bei ihrer eigenen Aussage, gemeinsam mit H. nach dem vermissten Fabian gesucht zu haben. Die „Schweinekuhle" will H. weder gekannt noch aus eigenem Antrieb aufgesucht haben.
Blut im Auto und die Erklärung mit dem Pflaster
Das Blut des Kindes, das die Polizei in H.s Auto fand, erklärt die Angeklagte mit einem Badeausflug: Fabian habe sich dabei am Zeh verletzt; sie habe die Wunde mit einem Pflaster verarztet und später mit einer Küchenrolle abgetupft. Dieses Blut sei es, das die Ermittler gefunden hätten.
H. schildert sich selbst als fürsorgliche Bezugsperson, die sich liebevoll um Fabian gekümmert habe – ebenso wie um ihren leiblichen Sohn. Zugleich beschreibt sie sich als „sehr loyale Partnerin", die „bedingungslose Loyalität" erwarte, und als Mensch, der „innerhalb einer Beziehung zum Raubtier" werde, wenn diese Erwartung unerfüllt bleibe.
Gegenteilige Charakterisierungen aus dem Umfeld
Dieses Selbstbild steht im Kontrast zu Aussagen aus H.s früherem Umfeld. Ihre leibliche Schwester sagte am vorletzten Prozesstag aus, H. habe sich „mit Lügen durchs Leben gehangelt". Freunde und ehemalige Freunde beschrieben sie mit Worten wie „herrschsüchtig", „eifersüchtig" und „manipulativ". Eine Kommunikationsanalyse des Bundeskriminalamts charakterisiert H. als egozentrisch und kontrollierend.
Vor dem Landgericht herrschte großes öffentliches Interesse. Eine Besucherin, die seit vier Uhr morgens vor dem roten Klinkergebäude gewartet hatte, äußerte, sie erhoffe sich in Saal 2.002 „hoffentlich" die Wahrheit zu finden. Viele Zuschauer wurden von Justizmitarbeitern an den Eingangstüren abgewiesen.
Motiv laut Staatsanwaltschaft bestritten
Die Staatsanwaltschaft sieht als Tatmotiv eine „vage Hoffnung auf Wiederaufnahme einer für sie auch monetär vorteilhaften Beziehung". H. bezog aufgrund psychischer Probleme eine Erwerbsminderungsrente von rund 1.200 Euro monatlich; die Ermittler gehen von einem finanziellen Engpass infolge ihrer Arbeitslosigkeit aus.
H. widerspricht dieser Darstellung. Nach der Trennung von Matthias R. sei sie zu ihren Großeltern gezogen, ohne dort Miete zu zahlen. Die Finanzsituation habe sich dadurch verbessert: „Mit R. war es finanziell viel enger." Obwohl sie in Nachrichten – die auch vor Gericht abgespielt wurden – über Geldsorgen geklagt habe, sei das „im Grunde grundlos" geschehen. „Meine Geldsorgen, die ich im Grunde aber gar nicht haben musste, waren kein Grund, Matthias zurückzugewinnen." Die Beziehung habe sie aus Liebe retten wollen.
Prozess geht weiter – Urteil möglicherweise verschoben
Fragen ließ H. an diesem Verhandlungstag nicht zu. Die Verteidigung erkundigte sich jedoch, ob eine Befragung an einem späteren Prozesstag nachgeholt werden könne. Ob das Urteil – das ursprünglich für den 10. September geplant war – zu diesem Termin gesprochen werden kann, ist damit fraglich. Auch das psychiatrische Gutachten zu H. steht noch aus. Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung