Vater wegen Mordes an achtjähriger Tochter in Bollschweil zu lebenslanger Haft verurteilt
Das Landgericht Freiburg hat den 59-jährigen Vater wegen Mordes an seiner Tochter zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Lebenslange Haft für Vater nach Tötung in Bollschweil
Das Landgericht Freiburg hat am Montagnachmittag ein Urteil im Mordfall um ein achtjähriges Mädchen aus Bollschweil (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) gesprochen. Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, wurde der 59-jährige Vater des Kindes wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte darüber hinaus die besondere Schwere der Schuld fest und erklärte den Angeklagten für voll schuldfähig.
Im Zuschauerraum war nach der Urteilsverkündung ein lautes "Ja!" zu hören, mehrere Anwesende atmeten erleichtert auf. Unter den Zuhörern befanden sich Nachbarn, Zeugen und Familienangehörige.
Hergang der Tat
Am 11. Oktober 2025 forderte der Mann telefonisch von seiner Ex-Frau, die gemeinsame Tochter sehen zu dürfen. Obwohl die Mutter dies ablehnte, fuhr er zum Haus. Das Mädchen öffnete ihm arglos die Tür; er zog sie daraufhin zu seinem Auto.
Als der 13-jährige Bruder und die Mutter hinzukamen, kehrte der Angeklagte mit dem Kind ins Haus zurück und verbarrikadierte sich dort. Er würgte die Tochter und fügte ihr schwerste Kopfverletzungen zu. Nachdem Nachbarn eine Fensterscheibe eingeschlagen hatten, griff er zum Messer und tötete das bewusstlose Mädchen. Auch ein Schuss eines Polizisten konnte ihn nicht stoppen. Wenige Minuten nach dem Aufbrechen der Tür durch Beamte kam der Mann aus dem Haus und wurde festgenommen.
Hintergrund des Angeklagten
In der Urteilsverkündung schilderte der Richter, der Angeklagte habe in seiner Kindheit wenig Liebe und Zuwendung erfahren. Zuletzt bezog er Bürgergeld und war nach Beginn der Corona-Pandemie zunehmend Verschwörungserzählungen aufgesessen, die er aktiv verbreitet und seinen Kindern weitererzählt habe.
Der Mann hatte vier Kinder mit drei Frauen, von denen zwei bei ihrer Mutter lebten. Er war bereits früher durch häusliche Gewalt gegen die Mutter und die Kinder aufgefallen. Sein Ansehen hatte zuletzt gelitten — auch bei der ermordeten Tochter, mit der er sich laut Gericht eigentlich am besten verstanden habe. Wut und Frust darüber, dass ihm das Mädchen zu entgleiten drohte, nannte das Gericht als Tatmotiv.
Beim Prozessauftakt im April brach der Angeklagte mehrfach in Tränen aus und sprach stundenlang über Schulden, sozialen Rückzug und zunehmenden Cannabiskonsum. Zu den konkreten Tatvorwürfen äußerte er sich nicht. Seine jüngste Tochter sei ihm "das Liebste" gewesen.
Ungewöhnliche Wendung im Verfahren
Der Fall nahm im Verlauf einen ungewöhnlichen Verlauf. Ein erstes psychiatrisches Gutachten kam zu dem Ergebnis, der Mann sei während der Tat schuldunfähig gewesen — er leide unter paranoider Schizophrenie und Wahnvorstellungen. Das Verfahren begann deshalb zunächst als Sicherungsverfahren mit dem Ziel einer Unterbringung in der forensischen Psychiatrie.
Ein zweiter Gutachter widersprach dieser Einschätzung im Prozess. Daraufhin wurde das Verfahren in ein reguläres Strafverfahren umgewandelt. Das Landgericht Freiburg schloss sich in seinem Urteil dem Zweitgutachter an. Damit sind sowohl eine Haftstrafe als auch eine Unterbringung in einer forensischen Klinik möglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Source: Google News CH — Crime (de)