Schüsse an Rave in Aarau: 43-Jähriger verhaftet, Polizei schweigt 48 Stunden

Bei einem Rave auf der Pferderennbahn Schachen in Aarau wurde eine 22-Jährige erschossen, fünf weitere verletzt. Ein Tatverdächtiger wurde festgenommen – doch Details bleiben vorerst geheim.

Verhaftung nach tödlichem Rave – Aargauer Polizei gibt kaum Auskunft

Kurz nach 2.30 Uhr in der Nacht auf Sonntag fallen auf dem Gelände der Pferderennbahn Schachen in Aarau Schüsse. Auf dem Areal findet zu diesem Zeitpunkt eine Rave-Party statt. In einem kursierenden Video ist um 2.35 Uhr Serienfeuer zu hören. Augenzeugen beschreiben Panik: Menschen verstecken sich, andere verlassen fluchtartig das Gelände.

Die 22-jährige Maria S. wird tödlich getroffen. Fünf weitere Personen erleiden zum Teil schwere Verletzungen; zwei von ihnen konnten das Spital inzwischen wieder verlassen.

Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, zeigt sich bereits am Sonntag, dass der Fall komplexer ist als zunächst angenommen. Die Polizei bestätigt, dass an zwei verschiedenen Orten geschossen wurde – mutmasslich mit zwei unterschiedlichen Waffen. Sichergestellt wurden Patronenhülsen zweier verschiedener Kaliber. Auch ein nahe gelegenes Fahrenden-Lager geriet ins Visier der Ermittler; ein Fahrzeug wurde von einer Kugel getroffen. Die Polizei geht davon aus, dass die fünf Verletzten und die Getötete keine Verbindung zueinander haben – sie spricht von möglichen Zufallsopfern.

Festnahme kurz vor Mitternacht

In der Nacht auf Montag gelingt den Ermittlern ein entscheidender Schritt: Kurz vor ein Uhr wird ein 43-jähriger Schweizer angehalten und wegen dringenden Tatverdachts festgenommen. Die Polizei geht derzeit von einem Einzeltäter aus. Wo genau der Zugriff erfolgte, lässt sie offen. Tele M1 meldete am Montagabend, die Festnahme sei ausserhalb des Kantons Aargau erfolgt.

Zum möglichen Motiv oder zum Hintergrund des Verdächtigen gibt es bislang keine Angaben. Eine ausführliche Medienkonferenz ist erst für Mittwoch, 14 Uhr, angesetzt – mehr als 48 Stunden nach der Verhaftung.

Experten erklären das Schweigen

Weshalb so wenig Information, weshalb diese lange Wartefrist? Der Basler Ex-Kriminalkommissar Markus Melzl hält die Geheimhaltung des Festnahmeortes für nachvollziehbar. «Es dürfte sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine kriminaltaktische Überlegung handeln», sagt er. Denkbar sei etwa, «dass der Täter in einem anderen Kanton verhaftet wurde und dort noch weitere Ermittlungen anstehen». Beim Motiv müsse die Polizei schlicht noch ermitteln: «Es ist gut möglich, dass der Polizei noch wenig bis nichts über die Hintergründe oder das Motiv des Täters bekannt ist.»

Stephan Reinhardt, ehemaliger Kommandant der Kantonspolizei Aargau, teilt diese Einschätzung. «Zunächst muss der Tatverdächtige in Anwesenheit eines Anwalts eingehend befragt werden», erklärt er. Die Aussagen würden danach mit den bisherigen Erkenntnissen abgeglichen. «Falls sich der Tatverdacht erhärtet, wird Haft beantragt», so Reinhardt. Die Abläufe benötigten Zeit und seien «an strafprozessuale Fristen gebunden». Zum Motiv könne man sich erst äussern, wenn die ersten Einvernahmen abgeschlossen seien – und es müsse ausgeschlossen werden, «dass nicht noch nach weiteren Tatbeteiligten, Gehilfen und so weiter gefahndet werden muss».

48-Stunden-Frist für Untersuchungshaft

Strafrechtsexperte André Kuhn verweist auf eine weitere Frist: «Für einen Antrag auf Untersuchungshaft beim Zwangsmassnahmengericht hat man nur genau 48 Stunden Zeit.» Eine Festnahme bedeute deshalb noch nicht, dass der Fall gelöst sei. Der Begriff «dringender Tatverdacht» reiche lediglich für eine vorläufige Festnahme. «Die Formulierung heisst nicht automatisch, dass die Staatsanwaltschaft sicher ist, den richtigen Täter zu haben», sagt Kuhn.

Bis zur Medienkonferenz am Mittwoch herrsche bei den Ermittlern «Hochbetrieb», so Kuhn. Es gehe darum, handfeste Beweise zu sichern – etwa Fingerabdrücke oder DNA auf Patronenhülsen. Solange nicht klar sei, ob sich der Verdacht erhärte oder entkräfte, würden die Behörden kaum Details nennen: «Zu gross ist die Gefahr, die eigenen Ermittlungen zu torpedieren – oder am Ende in der Kritik zu stehen, falls der Verdächtige wieder freigelassen wird.»

Source: Google News CH — Crime (de)

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