BGH hebt Urteil im Auftragsmord-Fall von Heilsbronn auf – Neuverhandlung in Ansbach

Ein türkischer Täter wurde für einen Messerstich-Angriff auf einen Sportmode-Manager in Heilsbronn verurteilt. Der BGH hat das Urteil nun aufgehoben.

BGH hebt Urteil im Auftragsmord-Fall von Heilsbronn auf – Neuverhandlung in Ansbach

Auftragsmord in Mittelfranken: BGH schickt Fall zurück ans Landgericht

Das Landgericht Ansbach muss einen versuchten Auftragsmord in Heilsbronn erneut verhandeln. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil gegen einen türkischen Staatsangehörigen aufgehoben, nachdem dieser Revision eingelegt hatte.

Das Landgericht hatte den Mann Ende 2025 zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Er hatte das Opfer – einen leitenden Manager einer angesagten Sportmodemarke in Ansbach – im Februar 2025 morgens vor dessen Wohnhaus in Heilsbronn abgefangen. Der damals 26-Jährige, der zuletzt im Breisgau gelebt hatte, stach dem damals 40-Jährigen gezielt in den Hals und in den Oberkörper. Beide Verletzungen waren lebensgefährlich. Das Opfer konnte nach dem Angriff selbst den Notruf wählen und wurde gerettet.

Der BGH stellte beim Schuldspruch keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten fest, wies jedoch auf einen möglichen Fehler bei der Strafzumessung hin. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss den Fall nun neu aufrollen. Wann der neue Prozess beginnt, steht laut dem Gericht noch nicht fest. „Da der Tathergang und dessen rechtliche Einordnung aufgrund des Schuldspruchs feststehen, wird keine umfangreiche neue Beweisaufnahme erfolgen", erklärte eine Sprecherin des Landgerichts.

Nach dem Angriff floh der Täter über Frankreich nach Großbritannien, wo ihn die Polizei festnahm. Ein Komplize, der ihm bei der Tat und der Flucht geholfen hatte, war ebenfalls beteiligt. Dem Täter und seinem Komplizen sollen laut Ermittlungen 50.000 Euro für den Auftrag versprochen worden sein.

Die Hintergründe des Auftragsmordes blieben im bisherigen Verfahren ungeklärt. Die Ermittler vermuteten, dass die Tat mit der beruflichen Tätigkeit des Opfers zusammenhing. Die betreffende Sportmodemarke produziert unter anderem in der Türkei und unterhält dort auch eine Zweigstelle.

Source: Süddeutsche Zeitung

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