Revision nach Mordurteil: Eltern des verhungerten Säuglings aus Brunsbüttel legen Rechtsmittel ein

Die wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilten Eltern eines vier Monate alten Babys haben Revision eingelegt. Die FDP-Fraktion kritisiert das Jugendamt Dithmarschen.

Revision nach Mordurteil: Eltern des verhungerten Säuglings aus Brunsbüttel legen Rechtsmittel ein

Revision nach Mordurteil: Eltern des verhungerten Brunsbütteler Babys gehen in nächste Instanz

Die wegen Mordes an ihrem vier Monate alten Baby zu lebenslangen Haftstrafen verurteilten Eltern aus Brunsbüttel haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe eingelegt. Das berichtet Google News DE — Crime (de) unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin. Das Urteil war Ende Juli 2026 ergangen.

Das Gericht hatte als erwiesen angesehen, dass das damals jeweils 24 Jahre alte Paar den Säugling im September 2025 in seiner Wohnung im Kreis Dithmarschen so stark vernachlässigte, dass das Kind am 26. September 2025 starb. Die Obduktion ergab Tod durch Verhungern. Die Vernachlässigung wurde als Mord in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen gewertet.

Nebenverfahren eingestellt

Drei von der Staatsanwaltschaft geführte Nebenverfahren wurden inzwischen eingestellt. Weder gegen einen Mitarbeiter des Jugendamtes noch gegen Bekannte der Eltern lagen hinreichende Hinweise auf relevantes Fehlverhalten vor.

FDP hinterfragt Rolle des Jugendamts

Die FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag stellt gleichwohl die Rolle des Jugendamtes des Kreises Dithmarschen infrage. Auch das Sozialministerium in Kiel als zuständige Rechtsaufsicht gerät in den Blick der Liberalen. Für die Sitzung des Sozialausschusses am 3. September 2026 fordert die FDP unter anderem einen Bericht der Landesregierung zum Stand der rechtsaufsichtlichen Prüfung.

Dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag shz zufolge hatten mehrere Angehörige das Jugendamt bereits zuvor über unhaltbare Zustände in der Wohnung informiert und heimlich aufgenommene Fotos als Beleg mitgebracht. Diese seien vom Jugendamt jedoch nicht angenommen worden.

Das Sozialministerium erklärte in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP, es habe sich um Fotos auf einem Mobiltelefon gehandelt, «die physisch nicht angenommen werden konnten, wobei die auf den Fotos zu sehenden Wohnungszustände aber detailliert in der Meldungsaufnahme über die mögliche Kindeswohlgefährdung dokumentiert wurden». Die Meldungsinhalte seien anschließend bei einem Hausbesuch überprüft worden.

Alle Hausbesuche angekündigt

Unangekündigte Besuche bei der Familie hatte es offenbar nicht gegeben. FDP-Abgeordneter Heiner Garg verwies darauf, dass sich im Gerichtsverfahren herausgestellt habe, alle Hausbesuche seien im Voraus angekündigt worden — die Angeklagten hätten damit ausreichend Zeit gehabt, die Wohnung herzurichten. «Es stellt sich daher die Frage: Warum hat es nach der heimlichen Fotoaufnahme, die das Ausmaß der Verwahrlosung dokumentiert hat, keinen unangekündigten Besuch gegeben?», sagte Garg. Verantwortliche aus Kreis und Ministerium sollen laut Garg dazu Stellung nehmen.

Source: Google News DE — Crime (de)

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