Bankräuber in Hannover wollte ins Gefängnis – Beute: zehn Euro
Ein 28-jähriger Obdachloser überfiel eine Hannoveraner Bankfiliale mit einem Messer und nahm nur zehn Euro. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu fünf Monaten Haft – genau das hatte er gewollt.

Hannover: Obdachloser raubt Bank aus – nicht für Geld, sondern für Haft
Ein 28-Jähriger betrat am 2. Juli eine Bankfiliale in Hannover, hielt ein 30 Zentimeter langes Messer in die Höhe und verlangte Geld. Am Ende nahm er zehn Euro – und wartete dann mit dem Rücken zum Fenster draußen vor der Bank auf die Polizei. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, hat das Amtsgericht Hannover den Mann nun zu fünf Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt.
Was zunächst wie ein besonders dilettantischer Raub wirkt, entpuppte sich vor Gericht als Verzweiflungstat. Verteidiger Clemens Anger erklärte, sein Mandant habe sich nicht bereichern wollen – er habe festgenommen werden wollen, „um einen Ausweg aus der Obdachlosigkeit zu haben". Der Angeklagte war zur Tatzeit obdachlos und drogenabhängig.
Richter Melle Klinkenborg bestätigte in der Urteilsbegründung, dass das Verhalten des Mannes diese Darstellung stütze: Er habe beim Überfall mehrfach nach der Polizei gefragt und sich anschließend vor der Bank aufgestellt, ohne zu fliehen. Dennoch mahnte der Richter, es hätte andere Möglichkeiten gegeben, als Menschen mit einem Messer zu bedrohen.
Laut Anklage forderte der Täter in der Filiale zunächst Geld von einer Mitarbeiterin, die erklärte, es gebe keine Kasse. Er beharrte darauf und betonte mehrmals, es sei kein Spaß. Schließlich holte ein weiterer Filial-Mitarbeiter zehn Euro aus seinem eigenen Portemonnaie und händigte sie aus. Auf dem Gehweg bot ein Zeuge dem Mann mehr Geld an, falls er das Messer weglege – das tat er, woraufhin Zeugen ihn zu Boden rangen.
In seiner Erklärung vor Gericht entschuldigte sich der 28-Jährige bei den Zeugen und in seinem letzten Wort: „Ich war verzweifelt und sah keinen Ausweg mehr." Er habe auf der Straße gelebt, sei drogensüchtig gewesen und habe die Obdachlosigkeit nicht länger ertragen. Während der Verhandlung schlug er meist die Augen nieder und sah auf den Tisch.
Das Strafmaß entsprach den übereinstimmenden Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Angesichts mehrerer Vorstrafen wurde keine Bewährung gewährt. Beide Seiten verzichteten auf Rechtsmittel; das Urteil ist damit rechtskräftig. Der Zeuge, der dem Verurteilten die zehn Euro aus eigener Tasche gegeben hatte, möchte das Geld nach eigenen Angaben aus den Asservaten zurückhaben.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung