Hamburger Landgericht verurteilt 18-Jährigen zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe

Ein 18-Jähriger wurde in Hamburg wegen Online-Nötigung von sieben Mädchen zu sexuellen Handlungen und Körperverletzung verurteilt.

Hamburger Landgericht verurteilt 18-Jährigen zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe

Hamburger 18-Jähriger wegen Online-Nötigung und Körperverletzung verurteilt

Das Landgericht Hamburg hat einen 18-Jährigen zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt, wie DER SPIEGEL (Justiz & Kriminalität) berichtet. Das Urteil erging wegen mehrerer Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen, teilweise in mittelbarer Täterschaft. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte soll sieben Mädchen im Internet unter Druck gesetzt haben, um sie zu sexuellen und selbstverletzenden Handlungen vor der Webcam zu zwingen. Das Gericht sah 20 Fälle im sogenannten Com-Netzwerk als erwiesen an – einem Verbund aus lose miteinander verknüpften Onlinegruppen. Der Verurteilte soll dabei teils allein, teils gemeinschaftlich mit anderen gehandelt haben. Da er zur Tatzeit noch Jugendlicher war, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Zusätzlich verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen sieben Fällen der gefährlichen Körperverletzung. Er soll homosexuelle Männer über Datingportale unter falschem Namen zu Treffen gelockt und diese dort – teilweise gemeinsam mit anderen – unvermittelt angegriffen haben.

Die Jugendkammer prüfte zudem eine mögliche Verbindung zum Fall des sogenannten „White Tiger", einem 21-jährigen Deutsch-Iraner, der seit Januar ebenfalls vor dem Landgericht Hamburg verhandelt wird. Eine Zusammenarbeit zwischen beiden Angeklagten stellte das Gericht jedoch nicht fest. Dem 21-Jährigen wird vorgeworfen, zwischen 2021 und 2023 insgesamt 204 Straftaten begangen zu haben. Er soll psychisch labile Jugendliche über das Internet zu Gewalttaten gegen sich selbst getrieben haben; ein 13-Jähriger soll dabei Suizid begangen haben. Die Anklage lautet auf Mord und fünffachen versuchten Mord.

Hinter dem „White Tiger"-Komplex steht nach Erkenntnissen der Ermittler ein weitverzweigtes Netzwerk von Tätern, die Minderjährige zu Selbstverletzungen veranlassen. Der SPIEGEL hatte den Fall aufgedeckt und in einer Podcastserie dokumentiert.

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Hilfsangebote: - Telefonseelsorge (Suizidprävention): 0800 111 0 111 (kostenlos, 24/7) - Hilfe nach sexuellem Missbrauch: 0800 2255 530 - Online-Suizidprävention: u25-deutschland.de

Source: DER SPIEGEL (Justiz & Kriminalität)

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