Prozess wegen versuchten Mordes nach Gießener Amokfahrt mit fünf Verletzten
Seit Mittwoch steht ein 33-Jähriger wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Gießen. Er raste im Dezember durch die Innenstadt und verletzte dabei mehrere Passanten schwer.

Sicherungsverfahren gegen 33-Jährigen nach Gießener Amokfahrt eröffnet
Wie Google News DE — Crime (de) berichtet, hat am Mittwoch vor dem Landgericht Gießen die Hauptverhandlung im Sicherungsverfahren gegen einen 33-jährigen Autofahrer begonnen. Der Mann soll am 22. Dezember vergangenen Jahres mit seinem Fahrzeug durch die Gießener Innenstadt gerast sein und dabei mehrere Menschen verletzt haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. „Insgesamt wird dem Beschuldigten vorgeworfen, versucht zu haben, vier Menschen zu töten", erklärte Staatsanwalt Tom Bayer beim Prozessauftakt. Drei Personen seien dabei verletzt worden.
Frau schwer verletzt, im künstlichen Koma gelegen
Laut den Ermittlungen rammte der Mann zunächst mehrere Autos, bevor er auf eine Bushaltestelle zuraste. Dort erfasste er ein geparktes Fahrzeug, das durch den Aufprall in Richtung einer Passantin geschleudert wurde. Die Frau wurde eingequetscht und schwer verletzt — sie erlitt mehrere Knochenbrüche, lag nach der Tat im künstlichen Koma und ist seitdem auf einen Rollator angewiesen. Anschließend setzte der Beschuldigte seine Fahrt fort und verletzte weitere Passanten.
Beim Prozessauftakt räumte der Beschuldigte die Tat ein und entschuldigte sich, insbesondere bei der im Saal anwesenden schwer verletzten Nebenklägerin. Er behauptete, er habe vor der Fahrt einen „Herzanfall" erlitten und seine linke Körperseite nicht mehr gespürt, weshalb er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren habe. An das eigentliche Geschehen könne er sich nicht mehr erinnern. Die Vorsitzende Richterin wies darauf hin, dass medizinische Untersuchungen im Nachgang keinen Herzinfarkt belegen konnten.
Staatsanwaltschaft geht von Schuldunfähigkeit aus
Der Beschuldigte befindet sich bereits in einer forensischen Klinik. Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Landgericht seine dauerhafte Unterbringung dort. Forensische Kliniken sind psychiatrische Einrichtungen des Maßregelvollzugs, in denen Menschen untergebracht werden, bei denen nach einer schweren Straftat eine psychische Erkrankung festgestellt oder vermutet wird.
Nach umfangreichen Untersuchungen — darunter die Auswertung von Mobiltelefonen und weiteren Datenträgern — geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Tat auf eine „akute Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis" zurückzuführen sein könnte. „Wir gehen davon aus, dass der Mann mit hoher Wahrscheinlichkeit schuldunfähig ist", so Staatsanwalt Bayer. Ohne entsprechende medikamentöse Behandlung bestehe die Gefahr, dass er erneut gleichartige Taten begehe.
Der Verteidiger schloss sich beim Prozessauftakt dem Sachverhalt der Staatsanwaltschaft an: Man habe keinerlei Zweifel daran, dass sich das Geschehen so zugetragen habe, wie geschildert.
Kein terroristischer Hintergrund bestätigt
Unmittelbar nach der Tat stand zeitweise ein terroristischer Hintergrund im Raum. Dieser Verdacht bestätigte sich im Verlauf der Ermittlungen jedoch nicht. Nach seiner Festnahme hatte der Mann laut Ermittlern lediglich zusammenhanglose Angaben gemacht — Ähnliches schilderte auch ein Augenzeuge gegenüber der Hessenschau, der später für sein Eingreifen am Tatort geehrt worden war.
Gericht prüft dauerhafte Unterbringung
Im Sicherungsverfahren muss das Gericht klären, ob der Beschuldigte bei der Tat schuldunfähig oder erheblich vermindert schuldfähig war, und ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 Strafgesetzbuch erfüllt sind. Allein eine psychische Erkrankung reicht dafür nicht aus — das Gericht muss zusätzlich feststellen, dass der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich ist. Eine solche Unterbringung ist zeitlich nicht befristet, wird aber regelmäßig gerichtlich überprüft.
Eine zentrale Rolle spielt dabei das psychiatrische Gutachten. Auf Nachfrage der Richterin, ob er sich für krank halte, antwortete der Beschuldigte, er wisse es nicht. Derzeit nehme er Medikamente und fühle sich gut.
Der Prozess wird am 17. September fortgesetzt.
Source: Google News DE — Crime (de)