Mordprozess um Fabian: Angeklagte Gina H. bricht erstmals ihr Schweigen
Im Rostocker Mordprozess um den achtjährigen Fabian hat die Angeklagte Gina H. erstmals eine Erklärung abgegeben und die Tatvorwürfe zurückgewiesen.

Angeklagte Gina H. äußert sich zum Tod des achtjährigen Fabian
Wie DER SPIEGEL (Justiz & Kriminalität) berichtet, hat Gina H. vor dem Landgericht Rostock erstmals seit Prozessbeginn eine schriftliche Erklärung abgegeben. Der 30-Jährigen wird vorgeworfen, den achtjährigen Fabian aus Güstrow am 10. Oktober 2025 an einem Teich bei Klein Upahl – rund 15 Kilometer südlich von Güstrow – erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt zu haben.
Die Angeklagte wies alle Tatvorwürfe zurück. In der vor Gericht verlesenen Erklärung gab sie an, den Leichenfundort nahe dem Tümpel erst am 13. Oktober 2025 und damit drei Tage nach der mutmaßlichen Tat erstmals gesehen zu haben.
Zeugenaussagen belasten die Angeklagte
Dem widersprechen Zeugenaussagen aus dem bisherigen Prozessverlauf: Mehrere Personen hatten angegeben, die Frau am 10. Oktober mit ihrem auffälligen Pickup-Fahrzeug auf einem Feldweg in der Nähe des Fundortes gesehen zu haben. Gina H. räumte ein, an jenem Tag sowohl in Güstrow als auch in der Nähe von Klein Upahl unterwegs gewesen zu sein. Hätte sie die Tat begangen, wäre sie aber mit Sicherheit „nicht so dumm gewesen" und an Zeugen vorbeigefahren, erklärte sie.
Zum 13. Oktober schilderte sie, gemeinsam mit zwei verschiedenen Freunden am Fundort gewesen zu sein. Diese hätten ihr eindringlich davon abgeraten, die Polizei zu rufen. Den Fund habe sie erst am 14. Oktober gemeldet.
Beziehung zum Vater des Kindes als mögliches Tatmotiv
Das mögliche Tatmotiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater zusammenhängen. „Es war Liebe auf den ersten Blick", sagte Gina H. über diesen. Die Beziehung sei anfangs harmonisch gewesen – auch gegenüber dem Kind. Das Paar sei schnell zusammengezogen. Später entstanden laut ihrer Schilderung Spannungen: Nach einer ungeplanten Schwangerschaft habe sie abgetrieben. Obwohl die Entscheidung gemeinsam getroffen worden sei, habe sie sich danach alleingelassen gefühlt und an Depressionen gelitten.
Erklärung zu Blutspuren im Auto
Zu einem zentralen Beweismittel äußerte sich die Angeklagte ebenfalls: Ermittler hatten in der hinteren Tür ihres Fahrzeugs eine Küchenrolle mit dem Blut des Jungen sichergestellt. Gina H. erklärte, Fabian und ihr etwa gleichaltriger Sohn hätten sich gut verstanden. Bei einem gemeinsamen Ausflug an einen Badesee im August 2025 habe sich Fabian leicht am Fuß verletzt. Sie habe die kaum blutende Wunde mit einem Pflaster versorgt und mit einer Küchenrolle abgetupft, ohne das Blatt von der Rolle abzureißen.
Indizienprozess läuft seit Ende April
Der Prozess vor dem Landgericht Rostock begann am 28. April. Seitdem wurden Dutzende Zeugen gehört und zahlreiche Gutachten eingeführt. Als letzter Verhandlungstag ist bislang der 10. September vorgesehen – an dem Urteil könnte dann gesprochen werden.