Münchner Unternehmer vor Gericht: Fast 700.000 Euro Corona-Hilfen für Bordell-Sanierung
Ein 44-jähriger Immobilienverwalter soll während der Pandemie unrechtmäßig Überbrückungshilfen beantragt haben. Der Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer hat begonnen.

Subventionsbetrug: Angeklagter räumt Vorwürfe weitgehend ein
Vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht München I hat am Dienstag der Prozess gegen einen 44-jährigen Immobilienverwalter begonnen, dem die Staatsanwaltschaft Subventionsbetrug in der Corona-Pandemie vorwirft. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, soll der Münchner Unternehmer Christoph N. mit falschen Angaben bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern knapp 700.000 Euro Überbrückungshilfen erschlichen haben.
N. betreibt über eine GmbH ein Laufhaus im Norden Münchens, in dem er Zimmer an Prostituierte vermietet. Laut Anklage sollten die erschlichenen Gelder die „nicht förderfähige Komplettsanierung" des Bordells finanzieren. Zudem leitet der 44-Jährige eine europaweit tätige Agentur, die gegen Provision Tänzerinnen an Nachtclubs vermittelt, sowie einen Tabledance-Club auf Mallorca.
Ende vergangenen Jahres wurde N. in Spanien von der Polizei festgenommen und nach Deutschland überstellt. Seither sitzt er in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim in Untersuchungshaft. Gegenüber Richterin Andrea Wagner, der Vorsitzenden der Wirtschaftsstrafkammer, äußerte er seinen „langfristigen Plan", nach Mallorca zu ziehen.
Steuerberater mitangeklagt
Die Überbrückungsanträge soll N. über seinen Steuerberater Martin L. gestellt haben. Der 59-Jährige ist ebenfalls wegen Subventionsbetrugs angeklagt, befindet sich jedoch auf freiem Fuß. Die Ermittlungen gehen davon aus, dass L. in alle Vorgänge eingeweiht war. Das Verfahren gegen eine weitere Steuerberaterin von N. wurde bereits gegen eine Geldauflage von 30.000 Euro eingestellt.
Teilweises Eingeständnis des Angeklagten
In einer von seinem Verteidiger Andreas Remiger verlesenen Erklärung räumte N. die Vorwürfe aus der Anklage weitgehend ein. Er bestreitet jedoch, einen „ausgearbeiteten Plan" verfolgt und die Zahlen in den Anträgen „bewusst gefälscht" zu haben. Die Staatsanwaltschaft hingegen geht davon aus, dass die angegebenen Zahlen vom Angeklagten „ins Blaue" hinein behauptet worden seien.
N. erklärte, er habe während der Pandemie lediglich versucht, den Betrieb seines Laufhauses aufrechtzuerhalten. Heute sei ihm bewusst, dass die Sanierung des Etablissements „nicht förderfähig war". Die Erklärung schloss mit den Worten: „Ich bin bereit, mich meiner Verantwortung zu stellen." Weitere Angaben zur Sache machte der 44-Jährige zunächst nicht. Seinem Verteidiger zufolge seien bereits 115.000 Euro des entstandenen Schadens an die Industrie- und Handelskammer zurücküberwiesen worden.
Mitangeklagter weist schwerwiegenden Vorwurf zurück
Der Verteidiger von Steuerberater L., Rechtsanwalt Sascha Petzold, gab zum Prozessauftakt ebenfalls eine Erklärung ab. Darin wies er den Vorwurf zurück, sein Mandant habe einen besonders schweren Fall des Subventionsbetrugs begangen. Es sei nicht ersichtlich, warum L. die Anträge aus „grobem Eigennutz" gestellt haben solle. Ein Urteil in dem Verfahren wird für Anfang Oktober erwartet.
Source: Süddeutsche Zeitung