Schuss auf 14-Jährigen in Schwabing: Warum Taser keine Option war
Nach dem Schuss auf einen Jugendlichen in München erklärt die Polizei, warum Taser in solchen Lagen versagen. Gewerkschaften weisen Rassismusvorwürfe zurück.

Schuss in Schwabing – Polizei erklärt Grenzen des Tasers
Ein Beamter schießt auf einen 14-Jährigen, der eine täuschend echt aussehende Softair-Pistole in der Hand hält. Warum wurde kein Taser eingesetzt? Die Münchner Polizei hat am Montag vor Journalisten auf dem Gelände der Bereitschaftspolizei demonstriert, unter welchen Bedingungen das sogenannte Distanzelektroimpulsgerät – kurz Deig – überhaupt wirksam eingesetzt werden kann. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, war der Schuss vergangenen Dienstag in Schwabing nach Einschätzung der Polizei ohne Alternative.
Demonstration zeigt Einsatzgrenzen
Bei einer simulierten Lage auf dem Übungsgelände brüllt ein Darsteller Beamte an, schlägt mit einem Knüppel auf einen Baumstamm ein und läuft auf die Einsatzkräfte zu. Die Beamtin ruft: „Taser, Taser, Taser!" – doch Einsatztrainer Birk Petrak macht deutlich, dass diese Situation eigentlich kaum für das Deig geeignet ist. Sobald jemand mit einer Waffe auf Polizisten zuläuft, sei der Griff zur Dienstpistole oftmals die einzig sichere Option, um das Leben der Beamten zu schützen, erklärt Petrak.
Ein Deig funktioniert über zwei isolierte Kabel, an deren Enden Projektile mit Widerhaken befestigt sind. Sie verhaken sich in der Kleidung des Gegenübers und schicken bei einem Kilovolt Spannung einen Strom von zwei bis vier Ampere durch den Körper, was zu Muskelkontraktionen und Bewegungsunfähigkeit führt. Damit das Gerät seine volle Wirkung entfaltet, müssen die beiden Projektile möglichst weit voneinander auf den Körper treffen – je größer der sogenannte Strompfad, desto mehr Muskeln und Nerven werden erfasst.
Nähe und Bewegung als entscheidende Faktoren
Ist der Abstand zu gering, versagt das Deig. Als im August 2024 eine Frau in einem Supermarkt erschossen wurde, stand sie den Beamten mit einem Messer in etwa zwei Metern Entfernung gegenüber – zu nah für einen wirksamen Einsatz. Auch sogenannte Kontaktgeräte, bei denen Beamte körperlich an den Gegner heranmüssen, kommen bei bewaffneten Personen kaum infrage, weil dies lebensgefährlich wäre.
Im Fall von Schwabing hätten die Polizisten mehrere Meter bis zu dem 14-Jährigen überbrücken müssen. Wäre der Jugendliche wirklich entschlossen gewesen zu schießen, hätte er in dieser Zeit feuern können. Das Risiko sei in solch gefährlichen Lagen schlicht zu hoch, sagt Ausbilder Petrak. In diesen Momenten bleibe „die Schusswaffe das probateste Mittel".
Taser nur in Spezialeinheiten – Pilotprojekte laufen
Bayerische Streifenpolizisten sind derzeit in der Regel nicht mit dem Deig ausgestattet. Das Gerät ist bislang vor allem bei geschlossenen Einheiten wie der Einsatzhundertschaft im Einsatz. Der Grund: Um einen Gegner nach dem Deig-Einsatz sicher zu fixieren, werden mindestens vier Beamte benötigt. Zudem muss stets mindestens ein Beamter eine Dienstwaffe in Bereitschaft halten, falls das Gerät nicht die erhoffte Wirkung zeigt.
In Augsburg und Regensburg laufen derzeit Pilotprojekte für den Einsatz von Tasern im Streifendienst. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) spricht sich für eine breitere Ausstattung aus und hat sich unter anderem für den Einsatz bei der Bundespolizei starkgemacht.
Sinnvoll könnten Taser etwa bei Personen sein, die damit drohen, sich das Leben zu nehmen, und sich selbst ein Messer an den Hals halten – also in Lagen, in denen keine unmittelbare Attacke auf Beamte droht.
Polizeipräsident: Schuss war „alternativlos"
Münchens Polizeipräsident Thomas Hampel bezeichnete den Schuss auf den 14-Jährigen als „alternativlos". Der Kreisvorsitzende der Münchner Linken, Johannes König, hatte zuvor kritisiert, es müsse doch „Alternativen zu diesem potenziell tödlichen Vorgehen" geben. Die Debatte darüber, ob die Beamten nicht auf die Beine hätten schießen können, sei eher theoretischer Natur, sagt Jürgen Köhnlein, bayerischer Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). In Situationen mit Schusswaffen oder Messern sei jede Distanz unter sieben Metern zu einem Verdächtigen „absolut lebensbedrohlich".
Gewerkschaft weist Rassismusvorwürfe zurück
Nach dem Vorfall in Schwabing hatten Vertreter des Kurdischen Zentrums die Frage aufgeworfen, ob die Polizei auch geschossen hätte, wenn der aus der Türkei stammende Jugendliche Deutscher gewesen wäre. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wies diese Vorwürfe scharf zurück. Der bayerische Landesvorsitzende Florian Leitner nannte es „unglaublich", dass ein solcher Verdacht geäußert werde.
„Diese Unterstellung lässt mich fassungslos zurück und ist eine Frechheit", erklärte Leitner. „Herkunft oder Nationalität eines Täters sind in einer lebensbedrohlichen Einsatzlage völlig unerheblich." Zugleich verteidigte er den Schuss des Beamten, obwohl der Jugendliche keine echte Waffe bei sich trug: „Unsere Kollegen können nicht erst abwarten, ob tatsächlich geschossen wird. Dann ist es zu spät."
Köhnlein von der DPolG schloss sich dieser Einschätzung an und betonte, dass Beamte in solchen Einsatzlagen keine Zeit haben, die Echtheit einer Waffe zu prüfen.
Source: Süddeutsche Zeitung