Verurteilter Wöginger kandidiert erneut als ÖAAB-Chef – Kritik in ÖVP wächst

Trotz erstinstanzlicher Verurteilung wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch will August Wöginger ÖAAB-Obmann bleiben. In der ÖVP sorgt das für wachsenden Unmut.

Verurteilter Wöginger kandidiert erneut als ÖAAB-Chef – Kritik in ÖVP wächst

Wöginger bleibt trotz Urteil an ÖAAB-Spitze – Parteiinterne Kritik wächst

August Wöginger, erstinstanzlich verurteilt wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch, kandidiert am Samstag in Stadt Haag (Niederösterreich) erneut als Obmann des Österreichischen Arbeitnehmer- und Angestelltenbundes (ÖAAB). Einen Gegenkandidaten gibt es nicht. Wie der Kurier berichtet, wundert das so manchen in der ÖVP – das spiegle nicht jenes Unrechtsbewusstsein wider, das man sich erwartet hätte.

Am 4. Mai war Wöginger im sogenannten Postenschacher-Prozess verurteilt worden – nicht rechtskräftig. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung legte er sein Amt als Klubchef der ÖVP im Nationalrat nieder. Sein Nationalratsmandat und die ÖAAB-Obmannschaft behielt er jedoch.

Vergleich mit der Causa Ruck befeuert die Debatte

Angefacht wird die innerparteiliche Kritik durch die Causa Walter Ruck. Der Wiener Wirtschaftskammer-Chef war über geheime Tonbandaufnahmen aus seinem Weinkeller gestolpert. Die ÖVP-Bundespartei reagierte rasch: Nach kurzer Debatte schloss sie Ruck mit sofortiger Wirkung aus der Partei aus – obwohl seine Causa zum damaligen Zeitpunkt strafrechtlich nicht einmal relevant schien.

Aus dem Wirtschaftsbund wurden prompt Stimmen laut, die Parallelen zwischen den Fällen Ruck und Wöginger zogen. Weshalb, so die Frage, wurde Ruck so schnell fallen gelassen, Wöginger hingegen nicht? Der Schuldspruch gegen Wöginger sei „deutlich parteischädigender", murrten manche intern.

Erschwerend kommt hinzu, dass Teile des ÖAAB – insbesondere in Wien – die Causa Ruck als Aufwind im parteiinternen Machtkampf der Teilorganisationen genutzt und das mitunter hämisch zur Schau gestellt hätten, wie es aus dem Wirtschaftsbund heißt. Dass Wöginger selbst als ÖAAB-Chef im Bundesparteivorstand für den Parteiausschluss Rucks stimmte – einstimmig votierte das Gremium für den Rauswurf –, passt für Kritiker ins Bild.

Edtstadler kandidiert nicht mehr

In den Fokus des Wirtschaftsflügels geriet auch Salzburgs Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP), bislang Wögingers Stellvertreterin im ÖAAB. Sie kandidiert am Samstag nicht mehr. Ihre öffentlichen Wortmeldungen in der Causa Ruck – sie hatte erklärt, Ruck habe „in der Politik nichts verloren" – seien intern nicht überall gut angekommen. Edtstadler soll zudem in der Bundespartei für eine Statutenreform zulasten des Wirtschaftsbundes eingetreten sein.

Konkret geht es dabei um die Regelung, dass ein Funktionär trotz ÖVP-Parteiausschluss weiterhin Mitglied im Wirtschaftsbund bleiben kann. Das solle sich ändern, drängen manche – auch um die Position von Parteichef Christian Stocker zu stärken. Stocker war in der Causa Ruck schlecht ausgesehen, nachdem Ruck dessen Forderung nach einer Rechtfertigung einfach ignoriert hatte.

ÖVP: Fälle nicht vergleichbar

In der ÖVP wird darauf beharrt, dass die Fälle Ruck und Wöginger nicht vergleichbar seien. Was Edtstadler über Ruck ausgesprochen habe, hätten viele gedacht: Dessen Aussagen und das von ihm vermittelte Bild seien nicht mehr tragbar gewesen. Dass Wöginger mit seiner Wiederkandidatur angesichts der erstinstanzlichen Verurteilung „keinen schlanken Fuß abgibt", sei zwar klar – letztlich aber „seine Entscheidung", heißt es.

Lange rechtliche Hängepartie erwartet

Das Strafverfahren gegen Wöginger ist noch weit von einem Abschluss entfernt. Wöginger und seine beiden Mitverurteilten, Siegfried M. und Herbert B., warten noch auf das schriftliche Urteil, das nach der Verkündung am 4. Mai aussteht. Sobald es vorliegt, können die Verteidiger Rechtsmittel einbringen.

Wögingers Verteidigung plant laut Kurier zusätzlich einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Es geht dabei um eine Diversion, die Wöginger zunächst angeboten, dann aber durch das Oberlandesgericht wieder entzogen wurde. Sein Anwalt Michael Rohregger argumentiert, das sei verfassungswidrig, weil der Betroffene in diesem Verfahren kein Rederecht hatte. Hätte Wöginger sich äußern können, so die Verteidigungslinie, wäre die Diversion bestanden geblieben, die Verhandlung am Landesgericht nie fortgesetzt und kein Urteil gefällt worden – dieses sei daher aufzuheben.

Bis der VfGH entscheidet, kann es gut ein Jahr dauern. Erst danach läuft das Verfahren in zweiter Instanz weiter. Optimistisch gerechnet könnte frühestens 2028 feststehen, ob der Schuldspruch aufgehoben, bestätigt oder das Verfahren neu aufgerollt wird. 2029 finden die nächsten Nationalratswahlen statt.

Source: Kurier

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