Aargauer Gartenbauer vor Bundesstrafgericht – Mitglied der 'Ndrangheta?

Ein 59-jähriger Gartenbauer aus dem Freiamt steht in Bellinzona vor Gericht. Er soll zwei Jahrzehnte lang für den mächtigen Anello-Fruci-Clan gearbeitet haben.

Aargauer Gartenbauer vor Bundesstrafgericht – Mitglied der 'Ndrangheta?

Prozessbeginn in Bellinzona: Aargauer soll Schweizer Statthalter der 'Ndrangheta gewesen sein

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Montag der Prozess gegen einen 59-jährigen Gartenbauer aus dem Aargau begonnen. Wie SRF berichtet, soll der italienische Staatsbürger, der bis heute ein Geschäft im Freiamt betreibt, von dort aus als Statthalter und Logistiker des Anello-Fruci-Clans tätig gewesen sein – einer der mächtigsten Familien der kalabrischen 'Ndrangheta.

Laut Anklageschrift der Bundesanwaltschaft pflegte der Mann engen Kontakt zu Mafia-Boss Rocco Anello und war von 2001 bis 2020 bewusst in kriminelle Aktivitäten eingebunden. Er soll als Ansprechpartner des Clans in der Schweiz fungiert und an Drogen- sowie Waffenhandel mitgewirkt haben. Darüber hinaus habe er Personen beim Eintreiben von Schulden und Schutzgeld unter Verweis auf die Mafia eingeschüchtert.

Die Anklage listet eine Reihe weiterer Vorwürfe auf: Einfuhr, Erwerb und Lagerung von Falschgeld, Hehlerei sowie Verstösse gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz. Auf logistischer Ebene habe er abhörsichere Telefone beschafft sowie Fahrzeuge und Unterkünfte für Clan-Mitglieder organisiert.

Verbindung zur Pizzeria-Razzia vor sechs Jahren

Der Angeklagte gilt als mutmasslicher Komplize des ehemaligen Besitzers einer Pizzeria in Muri AG, dessen Fall vor sechs Jahren für Schlagzeilen gesorgt hatte. Bei einer Razzia in dem Freiämter Restaurant wurden damals mehr als 20 Waffen sichergestellt und Autos abtransportiert. Medien berichteten seinerzeit, dass Mafia-Boss Rocco Anello in der Pizzeria ein- und ausgegangen sei und ihm dort sogar ein reservierter Parkplatz in der Tiefgarage zur Verfügung gestanden habe.

Der frühere Pizzeria-Betreiber wurde zwischenzeitlich von der italienischen Justiz zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt. Anello selbst erhielt in Italien eine Freiheitsstrafe von 24 Jahren.

Ermittlungen gegen insgesamt 13 Personen in der Schweiz

Der aktuelle Fall ist Teil umfangreicher Ermittlungen, in deren Rahmen in der Schweiz gegen insgesamt 13 Personen vorgegangen wurde. Nicht alle Verfahren werden hierzulande geführt – ein Teil fällt in die Zuständigkeit der italienischen Behörden.

Das Bundesstrafgericht ist als erste Instanz zuständig, da es sich um organisiertes Verbrechen mit internationalem und interkantonalem Bezug handelt. Der Angeklagte befindet sich auf freiem Fuss, muss sich aber regelmässig bei den Aargauer Behörden melden.

Welche Strafe die Bundesanwaltschaft konkret fordert, wird erst im Verlauf der Verhandlung bekanntgegeben. Für Unterstützung einer kriminellen Organisation sieht das Schweizer Recht bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vor. Für den Prozess sind acht Verhandlungstage angesetzt, zwei weitere als Reserve. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Source: SRF

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