Basler Polizist vor Gericht: Pfefferspray-Einsatz an Demo ohne Vorwarnung?
Ein Basler Polizist steht wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauch vor Gericht. Das Urteil wird am Donnerstagnachmittag eröffnet.

Basler Polizist rechtfertigt Pfefferspray-Einsatz bei unbewilligter Demonstration
Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, muss sich ein Basler Polizist vor Gericht verantworten, weil er an einer unbewilligten Kundgebung einen Demonstranten mit Pfefferspray besprüht hat. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm einfache Körperverletzung und Amtsmissbrauch vor und fordert eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 180 Franken.
Der Vorfall ereignete sich am Rande einer Solidaritätsaktion für die Angeklagten in den «Basel Nazifrei»-Prozessen. Die Polizei hatte die unbewilligte Demo beim Nachtigallenwäldeli eingekesselt und Personen kontrolliert. Anschliessend bildete eine Gruppe von Demonstrierenden eine Sitzblockade, um die Abfahrt eines Polizeiwagens zu blockieren. Der Beschuldigte stand dabei unterhalb einer Rampe, um die Polizeikette zu sichern.
Als ein Demonstrant von der Rampe aus die Sitzblockade filmte, griff der Polizist zum Pfefferspray. Der Geschädigte war daraufhin eine halbe Stunde lang blind und litt mehrere Tage unter Juckreiz.
Polizist sah Gefahr auf sich zukommen
Vor Gericht erklärte der Beschuldigte, er habe in jener Situation eine Bedrohung wahrgenommen. «Für mich war klar, dass eine Gefahr kommt», sagte er. Seine Sicht sei durch den Helm eingeschränkt gewesen; zudem habe er in diesem Einsatz kein Schutzschild getragen. Gemäss Einsatzdoktrin dürfe es gar nicht erst dazu kommen, dass sich jemand derart nähere. Nach sechs Jahren könne er sich nicht mehr an alle Details erinnern — jedenfalls habe in jener Situation ein «Tohuwabohu» geherrscht.
Das Verfahren belaste ihn erheblich, sagte der Polizist weiter. Derzeit sei er krankgeschrieben und befinde sich in psychotherapeutischer Behandlung. Er leide unter Schlafstörungen und Existenzängsten wegen einer möglichen Kündigung.
Anwalt der Gegenseite: Einsatz unverhältnismässig
Andreas Noll, Anwalt des Privatklägers, bezeichnete den Pfefferspray-Einsatz als unverhältnismässig. Gewalt dürfe nur als Ultima Ratio dienen, so Noll. Der Polizist hätte dem Demonstranten «Stopp» zurufen, ein Handzeichen geben oder den Sprühbehälter zunächst nur als Warnung richten können.
Noll wies zudem auf widersprüchliche Aussagen hin: Während der gesamten Untersuchung habe der Beschuldigte nie von einer Bedrohung gesprochen — nun schon. Videoaufnahmen belegten klar, dass ohne Vorwarnung gesprüht worden sei. Sein Mandant und ein weiterer Demonstrant hätten zu keinem Zeitpunkt versucht, die Polizeikette zu durchbrechen. Noll betonte ausserdem, dass das Filmen von Polizeieinsätzen laut Bundesgerichtsurteil erlaubt ist, sofern es die Arbeit nicht behindert.
Verteidiger fordert Freispruch
Stefan Suter, der Verteidiger des Polizisten, beschrieb seinen Mandanten als «seriösen Menschen», der seine langjährige Arbeit stets korrekt ausgeübt habe. «Es ist heute im Gerichtssaal einfach, jenen kurzen Moment zu sezieren», sagte Suter. Man müsse sich in das aufgeregte Geschehen der Demonstration hineinversetzen. Der Polizist sei von der Situation überrascht worden und habe innerhalb weniger Sekunden entscheiden müssen — in dieser «Bedrängnissituation» sei eine Vorwarnung nicht möglich gewesen. Suter plädierte daher für einen kostenlosen Freispruch.
Das Gericht eröffnet das Urteil am Donnerstagnachmittag um 15.00 Uhr. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Source: Google News CH — Crime (de)