Felssturz Bondo 2017: Fünf Angeklagte vor Gericht – acht Tote, keine Leichen gefunden

Fünf Kantons- und Gemeindeverantwortliche stehen wegen des Bergsturzes in Bondo GR vor Gericht. Die Anklage wirft ihnen mehrfache fahrlässige Tötung vor.

Bergsturz in Bondo: Nationalrätin Giacometti und vier weitere Beschuldigte vor Regionalgericht Maloja

Am 23. August 2017 brach die Nordostflanke des Piz Cengalo auf rund 3000 Metern über Meer ab. Drei Millionen Kubikmeter Geröll – das entspricht dem dreizehnfachen Volumen des Zürcher Prime Towers – stürzten ins Tal. Eine Geröll- und Eislawine raste auf das Bündner Bergdorf Bondo zu, nahe der italienischen Grenze im Bergell.

Acht Menschen kamen dabei ums Leben. Ihre Leichen wurden nie geborgen. Der Berg hat sie behalten.

Unter den Todesopfern: die deutschen Freunde Reinhard Höbrink (†59) und Helmut Karalus (†62), der deutsche Vater Andreas Lauke mit seiner Tochter Katharina (†19), ein Schweizer Paar sowie ein österreichisches Paar. Wie Blick berichtet, stehen nun fünf Kantons- und Gemeindeverantwortliche vor dem Regionalgericht Maloja im Kongresszentrum in Pontresina GR.

Wer ist angeklagt?

Zur Anklage gehört die heutige FDP-Nationalrätin Anna Giacometti (64), die zum Zeitpunkt des Unglücks Gemeindepräsidentin von Bregaglia – der Gemeinde, zu der Bondo gehört – war. Neben ihr stehen ein privater Geologe mit eigener Firma, ein Forstingenieur des Bündner Amtes für Wald und Naturgefahren, ein Geologe und Bereichsleiter desselben Amtes sowie ein Förster der Gemeinde Bregaglia vor Gericht. Allen fünf wird mehrfache fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Die Anklageschrift

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass die Beschuldigten die sich zuspitzende Gefahrenlage am Piz Cengalo nicht rechtzeitig erkannt und entsprechend gehandelt hätten. Laut Anklageschrift gab es bereits ab dem 9. August 2017 deutliche Vorboten eines bevorstehenden Bergsturzes.

Am 10. August rechnete der angeklagte Geologe Julien P. mit einer instabilen Gesteinsmasse von 5 bis 6 Millionen Kubikmetern. Er empfahl, «die Val Bondasca vorläufig nicht mehr zu betreten», und hielt ein sofortiges Aufenthaltsverbot für sämtliche Maiensässhütten für sinnvoll.

Vier Tage später, am 14. August, versendeten Mitarbeiter des Amtes für Wald und Naturgefahren an die Gemeinde Bregaglia jedoch eine E-Mail mit dem Inhalt: «Aus Sicht Naturgefahren hat sich die Gefährdungs- und Risikosituation für Fels-/Bergstürze aus dem Cengalo nicht massgebend verändert.»

Noch am selben Tag traf sich Gemeindepräsidentin Giacometti mit einer Gruppe, darunter zwei Mitangeklagte. Die entsprechende Aktennotiz hält fest, dass das Amt für Wald und Naturgefahren in Absprache mit Geologe Julien P. vorschlug, die bestehenden Sicherheitsmassnahmen aus dem Jahr 2015 beizubehalten und das Val Bondasca offenzuhalten. Ergänzend wurden Info-Plakate mit einem zusätzlichen Warnhinweis beschlossen.

Die Staatsanwaltschaft hält dies für unzureichend. Die Beschuldigten seien verpflichtet gewesen, «Massnahmen zu empfehlen, um die Sicherheit der Wanderer und Berggänger zu gewährleisten» – eine Pflicht, der sie nicht nachgekommen seien. Das Fazit der Anklage ist eindeutig: Hätten die fünf Verantwortlichen eine vorsorgliche Sperrung der Wanderwege veranlasst, wäre der Tod der acht Berggänger «mit grösster Wahrscheinlichkeit vermieden worden».

Angeklagte äussern sich kaum

Blick hat allen Angeklagten die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Vier reagierten. Julien P. war am Telefon freundlich, lehnte ein Gespräch jedoch ab. Die frühere Gemeindepräsidentin Anna Giacometti teilte schriftlich mit: «Ich werde vor der Verhandlung, nach Rücksprache mit meinem Anwalt, keine Medientermine wahrnehmen.»

Die beiden Mitarbeiter des Bündner Amtes für Wald und Naturgefahren sandten Blick identische E-Mails: «Da die Hauptverhandlung unmittelbar bevorsteht, möchte ich mich zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich zu den inhaltlichen Fragen äussern. Ich denke, es ist richtig, dass die unterschiedlichen Sichtweisen nun zunächst vor Gericht dargelegt und beurteilt werden.»

Mögliche Strafen

Welche konkreten Strafen die Staatsanwaltschaft beantragen wird, wird erst im laufenden Verfahren bekannt. Bei mehrfacher fahrlässiger Tötung drohen nach schweizerischem Recht bis zu viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Der Prozess begann am Montag um 9 Uhr am Regionalgericht Maloja im Kongresszentrum in Pontresina GR.

Source: Blick

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