Putins Wegwerfagent aus dem Thurgau: Verurteilter Spion zurück in der Schweiz
Yevhen B. wurde in Stuttgart wegen Agententätigkeit zu 14 Monaten verurteilt – die Strafe gilt als verbüsst. Ob er in der Schweiz bleiben darf, bleibt offen.
Verurteilter Kreml-Spion lebt wieder in Tägerwilen – Behörden schweigen
Pinke Blumen am Eingang, Rollläden unten, kein Kommentar: Yevhen B. (30) ist zurück in seiner Wohnung in Tägerwilen, Kanton Thurgau. Blick hat ihn dort aufgespürt und kurz mit ihm gesprochen – wenige Tage nachdem ihn das Oberlandesgericht Stuttgart wegen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken für schuldig befunden hatte.
Das Urteil: ein Jahr und drei Monate Gefängnis. Die Strafe gilt als vollständig verbüsst – durch die Zeit, die B. in Abschiebe- und Untersuchungshaft verbracht hatte. Das Verfahren dauerte 22 Tage, 29 Zeugen wurden einvernommen. Das Urteil kann noch an den Bundesgerichtshof weitergezogen werden.
Für 200 Dollar angeworben
Der russische Geheimdienst hatte B. über den Messengerdienst Telegram rekrutiert. Ein Mann namens Gleb – ein ehemaliger Schulkollege aus Mariupol, der heute unter russischer Besatzung steht – bot ihm 200 Dollar für einen Auftrag. Das Stuttgarter Gericht ist überzeugt, dass Gleb dabei als Mittelsmann einer «staatlichen russischen Stelle» agierte.
B. nahm den Deal an. Im März 2025 beschaffte er in der Schweiz zwei GPS-Tracker, einen Autoscheinwerfer und einen Luftfilter, packte alles in einen Rucksack und überquerte damit am 24. März die Grenze nach Konstanz. In einer dortigen McDonald's-Filiale übergab er die Gegenstände an einen weiteren Ukrainer: Daniil B.
Dieser verpackte die Autoteile und GPS-Sender in zwei Kartons und schickte sie am 26. März weiter nach Köln zu Wladyslaw T., ebenfalls Ukrainer. Von dort gelangten die Pakete schliesslich per Nova Post in die Ukraine, in die Städte Poltawa und Chmelnyzkyj.
Sabotageverdacht nicht bewiesen
Die Ausspähung der Transportwege des ukrainischen Lieferdiensts Nova Post war das erklärte Ziel. Die deutsche Bundesanwaltschaft vermutete jedoch mehr: Die drei Ukrainer hätten die Pakete in einem zweiten Schritt mit Brandstoff und Sprengsätzen versehen und an verwundbaren Stellen zünden wollen.
Diesen Vorwurf wertete das Gericht als nicht erwiesen. Die Anklage stützte sich wesentlich auf Telegram-Chats – doch ein Grossteil der Nachrichten war gelöscht, als die Behörden die Smartphones beschlagnahmten. Daniil B. und Wladyslaw T. wurden freigesprochen; ihnen liess sich nicht nachweisen, dass sie die Auftraggeber oder das eigentliche Sabotageziel kannten.
Allein Yevhen B. hätte nach Überzeugung der Richter wissen müssen, dass er im Auftrag russischer Stellen handelte und dass die Erkundung der Versandrouten für Sabotagezwecke missbraucht werden könnte. Zudem habe er die anderen beiden Ukrainer angeworben und konspirativ versucht, Spuren zu verwischen.
Erster bekannter «Wegwerfagent» aus der Schweiz
Sein Fall ist ein Präzedenzfall: Yevhen B. ist laut Blick der erste öffentlich bekannte beschuldigte Wegwerfagent aus der Schweiz. Russische Geheimdienste werben solche Agenten gezielt online an – ohne jahrelange Ausbildung, ohne Einbindung in reguläre Nachrichtendienststrukturen. Sie sabotieren, vandalisieren und desinformieren mit einfachen Mitteln. Fliegt einer auf, sind schon zwei weitere rekrutiert.
Der Fall zeigt auch, wie schwer es Ermittlern fällt, solche Agenten zu überführen. Oft wissen die Täter selbst nicht, dass sie letztlich für einen ausländischen Geheimdienst arbeiten. Die russischen Dienste schalten Mittelspersonen dazwischen und operieren hinter der Anonymität digitaler Kommunikation.
Behörden wollen sich nicht äussern
Yevhen B. war einst als Schutzberechtigter aus der Ukraine in die Schweiz geflüchtet. Sein Fall stellt die Behörden nun vor konkrete rechtliche Fragen: Muss ihm der Status S entzogen werden? Darf er überhaupt in der Schweiz bleiben?
Das Schweizer Asylgesetz sieht vor, dass der Schutzstatus entzogen werden kann, wenn eine Person «die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz verletzt oder gefährdet hat oder verwerfliche Handlungen begangen hat». Das Staatssekretariat für Migration (SEM) will sich jedoch nicht zu Yevhen B. äussern und verweist auf den Daten- und Persönlichkeitsschutz.
Auch das Thurgauer Migrationsamt, das kantonale Aufenthaltsbewilligungen entziehen könnte, gibt keine Stellungnahme ab. Der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) äussert sich grundsätzlich nicht zu konkreten Fällen.
Nachbarschaft reagiert gelassen
Als Blick B. an seiner Wohnungstür in Tägerwilen antrifft, öffnet der frühere Boxer – erkennbar trainiert – die Tür ohne Hemd. Auf die Frage, ob er die Schweiz verlassen müsse, antwortet er ruhig: «Ich weiss es nicht.» Weitere Fragen beantwortet er nur mit «No comment», bevor er sich höflich verabschiedet.
In seiner Nachbarschaft löst die Rückkehr des verurteilten Spions wenig Aufregung aus. Eine Person sagt: «Solange er niemanden getötet hat … spionieren kann er ja.» Eine andere berichtet, B. habe sich vor seiner Verhaftung unauffällig verhalten, bei einem Monteur gearbeitet und fleissig Deutsch gelernt. «Er schien sich gut zu integrieren.»
Ob von ihm weiterhin eine Gefahr ausgeht oder ob sein Einsatz für den Kreml ein einmaliger Ausrutscher war, bleibt vorerst ungeklärt – wie auch seine aufenthaltsrechtliche Zukunft in der Schweiz.
Namen teilweise abgekürzt.
Source: Blick