Unverjährbarkeit von Mord: Schweizer Parlament debattiert erneut

Die Frage, ob Mord künftig nicht mehr verjähren soll, gelangt erneut ins Schweizer Parlament. SRF berichtet über die parlamentarische Initiative.

Verjährung bei Mord: Neuer Vorstoss im Schweizer Parlament

Wie Google News CH — Crime (de) berichtet, wird die Frage der Verjährung von Mord erneut im Schweizer Parlament behandelt. Eine entsprechende parlamentarische Initiative fordert, dass Mord künftig gar nicht mehr verjähren soll.

Bereits in der Vergangenheit wurde das Thema auf politischer Ebene diskutiert, ohne dass eine abschliessende Regelung gefunden wurde. Nun unternehmen Parlamentarierinnen und Parlamentarier einen neuen Anlauf, um eine gesetzliche Grundlage für die Unverjährbarkeit des Mordes zu schaffen.

In der Schweiz verjähren schwere Verbrechen nach geltendem Recht nach 30 Jahren. Kritiker dieser Regelung argumentieren, dass Mord als schwerste Straftat grundsätzlich nicht verjähren dürfe. Befürworter einer Frist halten hingegen an Rechtssicherheit und den Grenzen der Strafverfolgung fest.

Über den weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens und einen möglichen Abstimmungstermin liegen derzeit keine weiteren Angaben vor.

Source: Google News CH — Crime (de)

Read this article in English