Ukrainischer Hacker aus Baselland zu 12 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte einen 52-jährigen Ukrainer wegen Ransomware-Erpressung und Kinderpornografie zu fast 13 Jahren Gefängnis.

Bezirksgericht Zürich spricht Schuldspruch gegen Ransomware-Entwickler
Das Bezirksgericht Zürich hat am 10. September einen 52-jährigen ukrainischen Softwareentwickler zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten verurteilt. Wie 20 Minuten berichtet, sitzt der Mann, der seit 2012 mit seiner Familie im Kanton Baselland lebt, seit Oktober 2021 in Untersuchungshaft. Zusätzlich zur Gefängnisstrafe wird er für zehn Jahre des Landes verwiesen und muss 300'000 Franken an den Staat abliefern.
Das Gericht befand ihn der Erpressung, der versuchten Erpressung, der schweren Datenbeschädigung sowie der Pornografie schuldig. «Das Aussageverhalten des Beschuldigten konnte das Gericht nicht überzeugen», sagte der vorsitzende Richter. Der Angeklagte hatte wiederholt vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, wich Fragen aus oder gab an, sich nicht mehr erinnern zu können.
Drei Jahre Ransomware-Entwicklung, Schaden über 100 Millionen Franken
«Auf seinen Datenträgern sind eine Vielzahl von digitalen Spuren gefunden worden», erklärte der Richter. Der Beschuldigte habe während drei Jahren wesentlich an der Entwicklung der eingesetzten Ransomware mitgewirkt, ohne dabei eine Führungsrolle innerhalb der Gruppe innezuhaben. «Sein Vorgehen war professionell», so der Richter.
Die Hackergruppe zielte darauf ab, in die IT-Netzwerke von Unternehmen in Westeuropa und Nordamerika einzudringen, Daten einschliesslich Backup-Dateien zu verschlüsseln und anschliessend Lösegeld in Bitcoin zu fordern. In einer Erpressernachricht behaupteten die Täter, die Daten seien mit militärischen Algorithmen gesichert — jeder Wiederherstellungsversuch durch Dritte führe zur endgültigen Zerstörung.
In der Anklageschrift sind zehn betroffene Unternehmen aufgeführt, darunter vier Schweizer Firmen: der Zugbauer Stadler Rail, das Haustechnikunternehmen Meier Tobler, die IT-Firma Crealogix sowie die Beschichtungsfirma IHI Ionbond. Drei Unternehmen — keine davon schweizerisch — zahlten Lösegeld in der Gesamthöhe von 4,5 Millionen Franken. Der daraus resultierende Gesamtschaden wird auf über 100 Millionen Franken beziffert; betroffene Firmen erlitten Betriebsunterbrüche, Lieferverzögerungen und Arbeitsausfälle.
Der Beschuldigte soll aus Lösegeldzahlungen und der Ransomware-Entwicklung rund eine halbe Million Franken in Bitcoin erhalten haben.
Verbindung zu FSB-nahem Auftraggeber in Moskau
Laut Anklageschrift schloss sich der Verurteilte im Juni 2018 mit Oleksandr Ieremenko zusammen, einem ukrainischen Auftraggeber, der in Moskau operierte und unter einer Tarnidentität des russischen Geheimdienstes FSB agierte. Der Staatsanwalt wies darauf hin, dass Ieremenko gute Verbindungen zum FSB gehabt habe und 2020 vom US-amerikanischen Secret Service gesucht worden sei, der eine Belohnung von einer Million Dollar ausgeschrieben hatte.
Ieremenko soll im Februar 2022 durch einen Fenstersturz in Moskau ums Leben gekommen sein. Ob es sich dabei um Suizid, einen Unfall oder eine Liquidierung handelte, ist laut 20 Minuten ungeklärt. Die NZZ habe zudem die Möglichkeit erwogen, dass der Tod inszeniert gewesen sein könnte, um Ieremenko das Untertauchen unter neuer Identität zu ermöglichen.
Kinderpornografische Inhalte auf Computern sichergestellt
Zum Vorwurf der illegalen Kinderpornografie hielt der Richter fest: «Der Beschuldigte suchte aktiv nach solchen Bildern und sammelte sie auf seinen Computern.» Auf seinem Computer und Laptop wurden laut Gericht eine grosse Menge kinderpornografischer Bilder und Filme gefunden.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit gegensätzlichen Positionen
Der Staatsanwalt hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und eine gleichlange Landesverweisung gefordert. «Der Beschuldigte war keine Randfigur», sagte er. Der Softwareentwickler habe in der Hackergruppe eine zentrale Rolle gespielt und jahrelang zielgerichtet Straftaten begangen.
Der Verteidiger — bereits der vierte in diesem Verfahren — forderte hingegen einen vollständigen Freispruch sowie eine Entschädigung für die knapp fünfjährige Haft. «Der Staatsanwalt hat nicht nachweisen können, welche Handlungen der Beschuldigte persönlich oder als Mittäter begangen hat», argumentierte er. Zudem rügte die Verteidigung juristische Mängel bei der Hausdurchsuchung: Der Beschuldigte sei nicht ausreichend über sein Siegelungsrecht bezüglich der elektronischen Daten aufgeklärt worden, weshalb sämtliche Computerauswertungen unverwertbar seien.
An der Verhandlung hatte der Angeklagte jede Beteiligung bestritten: «Ich habe nie so etwas getan.» Als der Richter erwähnte, dass die Ransomware bei der Hausdurchsuchung auf seinen Geräten gefunden worden sei, antwortete der Beschuldigte: «Ich habe für einen unbekannten Auftraggeber gearbeitet, aber nie Erpressungssoftware entwickelt.»
Source: 20 Minuten