Zürcher Paar nach 599 Tagen Haft: Tochter widerruft Missbrauchsvorwürfe

Ein Zürcher Paar verbrachte 599 Tage in Haft – wegen Aussagen, die die Tochter Jahre später als Lügen bezeichnete. Das Obergericht rollt das Verfahren neu auf.

Zürcher Paar nach 599 Tagen Haft: Tochter widerruft Missbrauchsvorwürfe

Tochter gesteht Lüge: Obergericht Zürich nimmt Missbrauchsfall neu auf

Ein zum Tatzeitpunkt 14-jähriges Mädchen beschuldigte ihren Stiefvater des sexuellen Missbrauchs und ihre Mutter der Körperverletzung. Ende 2023 wurden beide zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Knapp drei Monate nach dem Urteil meldete sich die inzwischen 19-jährige Tochter beim zuständigen Gerichtspräsidenten – und erklärte, alle Anschuldigungen seien erlogen gewesen. Wie die NZZ auf Basis des ihr vorliegenden Revisionsentscheids berichtet, hat das Zürcher Obergericht am 16. Juni dieses Jahres beschlossen, das abgeschlossene Strafverfahren neu aufzurollen.

Der Anruf, der alles veränderte

Am 5. März 2024, einen Tag nach ihrem 19. Geburtstag, rief die junge Frau den Gerichtspräsidenten an. Sie habe sich bis dahin nicht getraut, die Wahrheit zu sagen, erklärte sie. Nun wolle sie ihr Gewissen erleichtern und die Konsequenzen für ihr damaliges Verhalten tragen. Die Anschuldigungen gegen Mutter und Stiefvater seien frei erfunden gewesen – sie habe als Teenager schlicht mehr Freiheiten gewollt, dann sei die Sache ausser Kontrolle geraten.

Die 19-Jährige betonte ausdrücklich, niemand habe sie zu dieser Aussage gedrängt, und sie sei sich bewusst, damit selbst eine Strafe zu riskieren. Eine spätere Befragung mehrerer Zeugen durch die Jugendanwaltschaft ergab keinen Hinweis, dass Dritte Einfluss auf sie genommen hatten.

Hohe Strafen auf Basis eines einzigen Gutachtens

Die Verurteilung des Paares stützte sich massgeblich auf die Aussagen der Tochter. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Glaubhaftigkeitsgutachten bei einem Psychiater und drei Psychologinnen in Auftrag gegeben; deren Fazit lautete, die Aussagen seien «mit hoher Wahrscheinlichkeit glaubhaft». Dieses Gutachten trug wesentlich dazu bei, dass die Strafen in zweiter Instanz deutlich erhöht wurden: Die Mutter erhielt 47 statt 22 Monate Gefängnis, der Stiefvater – ein türkischer Staatsbürger – 50 statt 36 Monate plus einen achtjährigen Landesverweis.

Insgesamt verbrachten Mutter und Stiefvater zusammen 599 Tage in Haft, bevor das Revisionsverfahren eingeleitet wurde. Die jüngeren Geschwister des Mädchens wurden nach der Verhaftung der Mutter fremdplatziert.

Eine erfahrene Gerichtsgutachterin erkennt laut den Tamedia-Zeitungen mehrere Hinweise auf fachliche Mängel in dem zentralen Dokument. Das Obergericht hält es für denkbar, dass dieselben Experten die Glaubhaftigkeit der Tochter nach deren Widerruf heute anders beurteilen würden.

Revision in ausserordentlichem Fall

Eine Revision eines rechtskräftigen Strafurteils ist in der Schweiz an hohe Hürden geknüpft. Sie setzt voraus, dass das Vertrauen in die Richtigkeit des Urteils «nachträglich durch schwerwiegende Tatsachen erschüttert» worden ist – so steht es im Revisionsentscheid, der der NZZ vorliegt. Das Obergericht sah diese Voraussetzung im vorliegenden Fall als erfüllt an. Im neuen Verfahren muss es nun beurteilen, ob die ursprünglichen Vorwürfe oder der spätere Widerruf glaubhafter sind. Im günstigsten Fall für das Paar könnten vollumfängliche Freisprüche folgen.

Weil Mutter und Stiefvater die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt hatten, mussten sie ihre Strafe bislang nicht antreten. Ihre Anwälte fordern laut den Tamedia-Zeitungen für die 599 Tage Untersuchungshaft eine Genugtuung von 240 000 Franken.

Tochter bleibt straflos

Für die junge Frau hat der Widerruf keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Jugendanwaltschaft eröffnete zwar kurz nach ihrem Anruf ein Strafverfahren gegen sie wegen falscher Anschuldigung, stellte es aber später wieder ein. Der Grund liegt im Jugendstrafrecht: Die Verjährungsfrist für falsche Anschuldigungen beträgt fünf Jahre und begann mit den letzten Aussagen der damals 14-Jährigen zu laufen.

Die Jugendanwaltschaft erklärte auf Anfrage der NZZ, dass das Schweigen der Tochter im weiteren Verlauf des Verfahrens an dieser Frist nichts ändere. Das bedeutet: Kurz nachdem sie als 19-Jährige ihren Widerruf telefonisch zu Protokoll gab, war eine Strafverfolgung wegen der mutmasslichen Falschaussagen bereits verjährt.

Offener Ausgang

Wie das neue Verfahren vor dem Zürcher Obergericht endet, ist derzeit offen. Fest steht, dass der Anruf der jungen Frau beim Gerichtspräsidenten die gesamte Beweislage verändert hat – und zwei Menschen, die jahrelang als Täter galten, nun als mögliche Opfer einer Justizirrtums dastehen.

Source: NZZ

Read this article in English