Zürcher Stadtpolizist wegen Misshandlung eines Gefesselten vor Gericht
Ein Zürcher Stadtpolizist soll einen gefesselten Asylsuchenden geschlagen und getreten haben. Trotz Anklage arbeitet er weiter im Dienst.
Zürcher Polizist soll Gefesselten im Kripogebäude verprügelt haben
Ein Zürcher Stadtpolizist steht vor dem Bezirksgericht Zürich, weil er laut Staatsanwaltschaft im Oktober 2023 einen gefesselten Asylsuchenden im Gebäude der Kriminalpolizei zusammengeschlagen haben soll. Wie Blick berichtet, urteilt das Gericht am Mittwoch über den Fall.
Laut der Anklageschrift eskortierten der beschuldigte Beamte den Verhafteten vom Sonderkommissariat im Kreis 1 ins Kripogebäude im Kreis 5. Der Mann war mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt, verhielt sich kooperativ und war «zu keinem Zeitpunkt aggressiv». Auf dem Weg in den Zellentrakt soll der Polizist ohne «sachlichen Grund» gezielt auf die Handschellen des Mannes gedrückt haben, wodurch dieser Schmerzen erlitt.
Vor der Schleuse zum Gefängnistrakt soll der Beamte den Gefesselten gegen die Wand gedrückt und dessen Kopf zwei- bis dreimal dagegen gestossen haben. Anschliessend schlug er ihm laut Anklage mit dem eigenen Schuh gegen den Hinterkopf und versetzte ihm mehrere Faustschläge in die Rippen. Danach soll er den Mann «mit einer wurfartigen Bewegung in die Zelle» geschleudert haben.
Als der Polizist den Gefangenen aufforderte, auf die Knie zu gehen, kam dieser der Anweisung nicht nach – gemäss Anklageschrift aufgrund einer Sprachbarriere. Der Mann, ein Asylsuchender aus Nordafrika, verstand den Befehl offenbar nicht. Daraufhin trat der Beamte ihm laut Ermittlern von hinten in die Kniekehle, sodass der Gefesselte zu Boden sackte, und trat ihm anschliessend mehrmals gegen das Bein.
Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass der Polizist «absolut ungerechtfertigte Gewalt» angewendet hat. Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 19'800 Franken sowie eine Busse von 4000 Franken wegen Amtsmissbrauchs. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe.
Bemerkenswert ist, dass der Polizist weder wegen Körperverletzung noch wegen Tätlichkeiten angeklagt wurde. Die Staatsanwaltschaft begründet dies damit, dass das mutmassliche Opfer keine Anzeige erstattet habe. Der Nordafrikaner ist für die Behörden inzwischen nicht mehr auffindbar.
Der Strafverteidiger Duri Bonin, der selbst nicht in den Fall involviert ist, hält diese Begründung laut Blick für nicht restlos überzeugend. Einfache Körperverletzung werde von Amtes wegen verfolgt, wenn das Opfer wehrlos oder unter der Obhut des Täters stehe – was die Anklageschrift genau nahelege. «Das Fehlen eines Strafantrags erklärt deshalb nicht ohne weiteres, weshalb keine Körperverletzung angeklagt wurde», sagt Bonin. Auch bei Tätlichkeiten gebe es für wiederholte Übergriffe auf eine Person unter Obhut eine entsprechende Ausnahme.
Trotz des laufenden Strafverfahrens ist der Beschuldigte weiterhin im Einsatz. «Der genannte Polizist arbeitet nach wie vor bei der Stadtpolizei Zürich», bestätigte ein Polizeisprecher gegenüber Blick. Weitere Angaben wollte der Sprecher mit Verweis auf das laufende Strafverfahren und den Datenschutz nicht machen.
Source: Blick