Anklage gegen Amokfahrer von Leipzig: zweifacher Mord und 85-facher versuchter Mord
Die Staatsanwaltschaft hat Jeffrey K. wegen zweifachen Mordes und 85-fachen versuchten Mordes angeklagt. Das Landgericht Leipzig entscheidet nun über die Zulassung.

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Fahrer der Leipziger Amokfahrt
Knapp vier Monate nach der tödlichen Amokfahrt in der Leipziger Innenstadt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 33-jährigen Jeffrey K. erhoben. Wie DER SPIEGEL (Justiz & Kriminalität) berichtet, lautet der Vorwurf auf zweifachen Mord sowie versuchten Mord in 85 Fällen – das bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Anfrage.
Zusätzlich wird dem deutschen Staatsbürger schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in 91 Fällen zur Last gelegt. Zuvor hatte die Leipziger Volkszeitung über die Anklageerhebung berichtet.
Anfang Mai war K. mit seinem Fahrzeug in die Fußgängerzone Leipzigs gefahren und hatte dort mehrere Personen erfasst. Eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann kamen ums Leben. Sechs weitere Menschen im Alter von 21 bis 87 Jahren wurden verletzt, darunter ein 75-jähriger Mann und eine 84-jährige Frau schwer.
K. hatte sein Fahrzeug anschließend selbst gestoppt und sich widerstandslos festnehmen lassen. Er wurde zunächst in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Die Staatsanwaltschaft beantragt nun die Aufhebung dieser Unterbringung sowie einen Haftbefehl gegen den 33-Jährigen. Grund dafür sei das vorläufige schriftliche Gutachten eines forensisch-psychiatrischen Sachverständigen, das keine Hinweise auf eine eingeschränkte Schuldfähigkeit ergeben habe.
Zu Hintergründen und Motiven äußerte sich die Anklagebehörde nicht. Die Ermittler hatten jedoch bereits früher mitgeteilt, dass weder ein politisches noch ein religiöses Motiv vorliege.
Laut Ermittlungen befand sich K. wenige Tage vor der Tat in stationärer Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung. Das Sozialministerium in Dresden bestätigte, dass er sich freiwillig dort aufgehalten hatte und Ende April entlassen worden war. K. war polizeilich bereits aufgefallen – unter anderem wegen Bedrohung sowie ehrverletzender Delikte im sozialen Umfeld, etwa Beleidigungen, jedoch ohne körperliche Gewalt. Vorbestraft war er nicht.
Über die Zulassung der Anklage und einen möglichen Verhandlungsbeginn entscheidet nun das Landgericht Leipzig.