BGH hebt Berliner Urteil gegen Influencer auf – Silvesterrakete in Wohnung
Der BGH kassierte das Bewährungsurteil gegen Atallah Younes, der Silvester 2024 eine Rakete in eine Berliner Wohnung schoss. Das Landgericht Berlin muss neu verhandeln.

Bundesgerichtshof kippt Urteil im Raketen-Fall: Neuverhandlung in Berlin angeordnet
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Berlin I gegen den Influencer Atallah Younes aufgehoben. Das berichtet DER SPIEGEL (Justiz & Kriminalität). Younes war im April 2025 wegen Sachbeschädigung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, nachdem er in der Silvesternacht 2024 eine Rakete in eine Berliner Wohnung geschossen hatte.
Der damals 23-Jährige hatte am Silvesterabend in Berlin-Neukölln aus seiner Hand eine Silvesterrakete abgefeuert. Die Rakete durchschlug zwei Fensterscheiben und detonierte im Schlafzimmer einer Wohnung im dritten Stock. Ein Video der Tat veröffentlichte Younes anschließend auf Instagram, wo ihm mehr als 300.000 Menschen folgen. Die Aufnahme wurde über sechs Millionen Mal angesehen, bevor sie gelöscht wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte versuchte schwere Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Der Angeklagte habe das Feuerwerk gezielt gezündet und billigend in Kauf genommen, dass Menschen zu Schaden kommen könnten. Dass es nicht zu einem Wohnungsbrand kam, sei reiner Zufall gewesen.
Das Landgericht folgte dieser Argumentation nicht und schloss sich in wesentlichen Punkten der Verteidigung an. Der Vorsitzende Richter erklärte, der Angeklagte habe davon ausgehen dürfen, dass die Fensterscheiben standhalten würden. Das Gericht stützte sich dabei auf die Aussagen einer Brandsachverständigen und verneinte einen nachweisbaren Vorsatz.
Nach der Revision der Staatsanwaltschaft prüfte der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig die Entscheidung. Der Senat übte deutliche Kritik an der Urteilsbegründung: »Die Urteilsgründe weisen zum Tatvorsatz Rechtsfehler auf, insbesondere enthalten sie unaufgelöste Widersprüche und legen überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung zugrunde.« Das Berliner Landgericht muss den Fall nun in einem zweiten Rechtsgang neu verhandeln und urteilen.