Juristin stalkt Ex-Partner monatelang – drei Monate Bewährung und 3.000 Euro Schmerzensgeld
Eine 63-jährige Juristin wurde wegen Nachstellung ihres Ex-Partners, eines Kriminalpolizisten, verurteilt. Das Amtsgericht verhängte drei Monate Bewährung und 3.000 Euro Schmerzensgeld.

Kriminalpolizist durch Ex-Partnerin schwer erkrankt – Gericht verurteilt Juristin
Jochen L. (Name geändert) arbeitet heute nur noch im Innendienst. Der 50-jährige Kriminalpolizist leidet an Depressionen, chronischer Schlaflosigkeit, beidseitigem Tinnitus, Bluthochdruck, Magenschmerzen und einer Erkrankung des peripheren Nervensystems, die sein Gehen erheblich beeinträchtigt. Ärzte führen diese gesundheitlichen Schäden nach Überzeugung des Gerichts auf monatelange Nachstellungen durch seine ehemalige Lebensgefährtin zurück.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, musste sich die 63-jährige Juristin Beate B. deshalb vor dem Münchner Amtsgericht verantworten. Sie erschien ohne Anwalt und bat zu Beginn der Verhandlung um einen Pflichtverteidiger, da sie Bürgergeld beziehe und sich keinen Rechtsbeistand leisten könne. Der Vorsitzende Richter lehnte dies ab: Eine Notwendigkeit zur Pflichtverteidigung sei im vorliegenden Fall nicht erkennbar.
Anrufe, E-Mails und Briefe an der Dienststelle
Beate B. räumte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zumindest teilweise ein. Ab November des vergangenen Jahres hatte sie Jochen L. wiederholt an seiner Dienststelle bei der Kriminalpolizei angerufen, ihm E-Mails und Briefe geschrieben. Warum sie dies tat, ließ sie offen. Stattdessen berichtete sie dem Gericht von Erbstreitigkeiten mit Geschwistern, gemeinsamen Urlauben, die sie allein finanziert habe, sowie von einer zeitweisen Untermietbeziehung und ausstehenden Schulden des Opfers – Themen, für die sich das Gericht nicht interessierte. Mehrmals ermahnte der Richter Beate B., „strukturiert" zu berichten. Die Mahnungen blieben ohne Wirkung.
Jochen L. schilderte in seiner Aussage, dass die Angeklagte – er hatte sie 2015 kennengelernt – zuletzt verlangt habe, „rund um die Uhr" für sie erreichbar zu sein. Das habe zu Spannungen mit seinen Vorgesetzten geführt. „Es ist irgendwann schlichtweg eine Belastung geworden", erklärte er. Er habe den Kontakt schließlich verweigert und Strafanzeige gegen Beate B. erstattet – zunächst ohne Erfolg.
Staatsanwaltschaft und Urteil
Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer, die Vorwürfe hätten sich „vollumfänglich" bestätigt, und forderte vier Monate Haft auf Bewährung wegen Nachstellung. Beate B. bezweifelte in ihrem letzten Wort, dass Jochen L. durch sie krank geworden sei.
Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht. Es verurteilte die 63-Jährige zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe sowie zur Zahlung von 3.000 Euro Schmerzensgeld. Darüber hinaus wurde ihr jeglicher weitere Kontakt zu dem Kriminalpolizisten untersagt.
Source: Süddeutsche Zeitung